Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ndfk78 am 17. Mai 2014, 13:25:43

Titel: WER ZAHLT VERFAHRENSKOSTEN
Beitrag von: ndfk78 am 17. Mai 2014, 13:25:43
Guten Tag
meine frage ist wer zahlt das Verfahrenskosten bzw. Gersichtskosten nach Restschuldbefreiung bei mir wurde es gestundet laut mein RA

( die Verfahrenskosten werden von der Beträgen, welche in der Restschuldbefreiungsphase vereinnahmt werden beglichen. Nach diesseitigem Kenntnisstand sind diese vollständig beglichen, so dass bereits gemäss $292 abs.1
an die Insolvenzgläubiger im Rang des §38 ausgeschüttet werden konnte)

das bedeutet das ich nichts zusätzlich bezahlen muss oder

Danke
Titel: Re: WER ZAHLT VERFAHRENSKOSTEN
Beitrag von: Insoman am 17. Mai 2014, 18:53:33
Zitat
das bedeutet das ich nichts zusätzlich bezahlen muss
So ist es.