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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben  (Gelesen 5067 mal)

pomull

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WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« am: 30. Mai 2008, 10:32:37 »

Hallo zusammen,

folgende Frage hätte ich da.

Meine Frau (Beamtin) und ich (Hausmann - regelinsolvenz) w0llen ein Haus bauen. Alles ist swoeit in Ordnung. Finanzierung steht alles wunderbar. Von der WFA würden wir auch Geld bekommen (volle Förderung) aber die wollen das ich (Regelinsolvenz) mit unterschreibe. Ich habe denen mitgeteilt bzw. die haben auch einen Schufaauskunft gezogen, das ich in Insolvenz bin. Denen ist das egal die wollen das ich mit unterschreibe.

Habe zuerst meinen Anwalt angerufen (nicht Insolvenzverwalter) der sagt das wenn die WFA mir schriftlich bestätigt das sie wissen das ich Insolvent bin dann darf ich unterschreiben. (hmmmmm weiß nicht ob das stimmen kann)

Habe meinen Insolvenzverwalter angerufen (hatte eine Sachbearbeiterin dran - ist eine große Kanzlei). Die sagt direkt das geht nicht, ich darf keine neuen Schulden machen etc. (hmmmm das stimmt ja auch nicht so ganz)

Ich bin total fertig mit den Nerven. Wir brauchen den günstigen Kredit von der WFA für das Bauvorhaben.

Kurze Info noch: meine Insolvenz ist 2009 rum, Restschuldbefreiungsverfahren ist genehmigt, alles läuft gut zur Zeit.

Bitte um Hilfe

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ThoFa

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #1 am: 30. Mai 2008, 10:52:23 »

Hallo,

sind Sie in der Wohlverhaltensphase ?

MfG

ThoFa
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pomull

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #2 am: 30. Mai 2008, 10:57:31 »

Zitat
sind Sie in der Wohlverhaltensphase ?

ja (ich denke schon). Restschuldbefreiung wurde genehmigt und die Insolvenz ist nächstes Jahr zu ende.
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ThoFa

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #3 am: 30. Mai 2008, 11:03:55 »

Hallo,

dann nochmals. Wurde das Insolvenzverfahren per Beschluss aufgehoben und Ihnen die Restschuldbefreiung angekündigt ? Sorry, aber denken reicht nicht, Sie müssen es wissen.

MfG

ThoFa
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pomull

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #4 am: 30. Mai 2008, 11:14:28 »

Ja ich weiß, Soory aber bin ein bisschen durcheiander.

Ausszug aus Beschluss:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen .....

wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben. §200 InsO

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen ......

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt § 291 InsO
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ThoFa

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #5 am: 30. Mai 2008, 11:18:37 »

Hallo,

na dann viel Spaß beim Bauen. Einer Unterschrift Ihrerseits steht nichts entgegen.

MfG

ThoFa
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pomull

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #6 am: 30. Mai 2008, 11:21:54 »

Zitat
Hallo,

na dann viel Spaß beim Bauen. Einer Unterschrift Ihrerseits steht nichts entgegen.

MfG

ThoFa

Ok vielen Dank. Ich bin auch ein Freund von kurzen Antworten aber könnten Sie mir ein bisschen mehr sagen, falls mein Insolvenzverwalter einfach nein sagt.

Danke nochmal für die Hilfe
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tony

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #7 am: 30. Mai 2008, 11:39:03 »

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pomull

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #8 am: 30. Mai 2008, 12:06:11 »

Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten - das geht richtig fix hier.

doch nochmal die Frage: Gibt es eine Stelle (Gesetzt - welcher Paragraf etc) wo ich das genau nachlesen kann? Wenn ich dem IV sage "alder hör mal ich habe gelesen das ich das unterschreiben darf" und der fragt wo? Dann mach ich schön dicke augen   :shock:

sorry das ich so penetrant bin aber es ist halt wichtig für mich.

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Feuerwald

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #9 am: 30. Mai 2008, 13:01:38 »


Der Kreditgeber kennt Ihre wirtschaftliche Lage, das ist wichtig, hat aber mit dem Insolvenz-/RSB-Verfahren nichts zu tun.
 
Die Obliegenheiten, die Sie im RSB-Verfahren einzuhalten haben, stehen im § 295 InsO.

Sie sind 100 % rechts- und geschäftsfähig und nicht entmündigt.

Sie müssen dem Treuhänder (so nennt der sich im RSB Verfahren) nicht um Erlaubnis fragen, wenn Sie im Kiosk um die Ecke oder in der Kneipe mal eine Schachtel Zigaretten oder ein Glas Bier anschreiben lassen. Genauso wenig müssen Sie dem Treuhänder um Erlaubnis fragen, wenn Sie in der Wohlverhaltensphase neue Verbindlichkeit eingehen oder Verträge abschließen. 

Da die Küken in den Anwaltsstuben meist auch nur ein BILDungsniveau haben, sind deren Aussagen ohnehin nicht ernst zu nehmen. 


"sorry das ich so penetrant bin aber es ist halt wichtig für mich."

Nein, dazu haben Sie auch guten Grund! Unsichere Forenbeiträge, Küken am Telefon, TV-Sendungen mit Superhelden aus Berlin und anderswo, ja wer soll denn da noch wissen, was wirklich Fakt ist. Da es um eine für Ihr Leben sehr bedeutsame Entscheidung geht, würde ich mir überlegen, ggf. rechtlich fundierten Rat einzuholen, auch wenn es 180 Euro kostet.

Sie wollen sich recht hoch Verschulden, ganz ohne eigenes Einkommen, hm, mir wäre eher es deshalb flau im Bauch, nicht wegen der Küken-Ansage, aber diese Sorge quält Sie ja nicht.

Wenn Sie einen § suchen, in dem steht "Ja, Sie dürfen diesen Vertrag unterschreiben", werden Sie lange suchen. Lassen Sie sich doch von Ihrem Treuhänder oder dessen Küken den § nennen, in dem steht "Nein, Sie dürfen diesen Vertrag nicht unterschreiben".  Den gibt es leider auch nicht! Und so werden vermutlich alle ewig nach dem § suchen, im dem steht  ...  :dntknw:
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jafern

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #10 am: 30. Mai 2008, 13:06:32 »

@Feuerwald
Dazu sage ich nur:

 :goodpost:

VG
José
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

pomull

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #11 am: 30. Mai 2008, 13:47:21 »

Nochmals vielen Dank für die tollen Antworten. Besonders hat mir das Wortspiel "BILDungsniveau" gefallen, genau mein Humor.

Zitat
Sie wollen sich recht hoch Verschulden, ganz ohne eigenes Einkommen, hm, mir wäre eher es deshalb flau im Bauch, nicht wegen der Küken-Ansage, aber diese Sorge quält Sie ja nicht.

Da sehe ich nicht das Problem da ich das ganze ja mit meiner Frau mache und wenn die mich verlässt ist eh alles im Eimer :Oh_no: ( in Bezug auf Familie und Kinder - nicht wegen dem Geld).

Ich habe beim IV eine Anfrage gestellt, schriftlich. Mal sehen was da kommt. Mein RA ist erst am Montag wieder da, den werde ich dann auch nochmal fragen.

Danke nochmals an alle

und ich schließe mich an     :goodpost:
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ThoFa

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #12 am: 30. Mai 2008, 19:00:07 »

Hallo,

Sie haben keinen IV mehr sondern einen TH. Dessen Aufgabe ist es, in der WVP den pfändbaren Betrag einzutreiben und an die Gläubiger abzuführen.
Ihr TH hat zu der ganzen Sache keine Meinung zu haben, da ihn das nichts angeht. Vergleiche auch § 292 InsO.

Sie erhalten mit Ende der Insolvenz die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück. Vergleiche auch § 215 Inso.

Zwei Dinge gilt es zu beachten:

1. Wenn Ihnen die Restschuldbefreiung doch noch versagt wird, ist das Haus in Gefahr.
2. Wenn Sie Miteigentümer des Hauses sind, könnte ein findiger Rechtspfleger versuchen von Ihnen die Kosten des Verfahrens (sofern gestundet) einzuziehen.

MfG

ThoFa

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Feuerwald

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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #13 am: 30. Mai 2008, 19:32:30 »

Durch die Unterschrift unter einen Kreditvertrag erlangt man nicht automatisch auch Eigentum am Häuschen.
 
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Re: WFA Mittel darf ich mit unterschreiben
« Antwort #14 am: 31. Mai 2008, 09:45:10 »

Hallo,

nun Feuerwald wer lesen kann ist klar im Vorteil: :wink:

"Wenn Sie Miteigentümer sind....."

MfG

ThoFa

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