Der Kreditgeber kennt Ihre wirtschaftliche Lage, das ist wichtig, hat aber mit dem Insolvenz-/RSB-Verfahren nichts zu tun.
Die Obliegenheiten, die Sie im RSB-Verfahren einzuhalten haben, stehen im § 295 InsO.
Sie sind 100 % rechts- und geschäftsfähig und nicht entmündigt.
Sie müssen dem Treuhänder (so nennt der sich im RSB Verfahren) nicht um Erlaubnis fragen, wenn Sie im Kiosk um die Ecke oder in der Kneipe mal eine Schachtel Zigaretten oder ein Glas Bier anschreiben lassen. Genauso wenig müssen Sie dem Treuhänder um Erlaubnis fragen, wenn Sie in der Wohlverhaltensphase neue Verbindlichkeit eingehen oder Verträge abschließen.
Da die Küken in den Anwaltsstuben meist auch nur ein BILDungsniveau haben, sind deren Aussagen ohnehin nicht ernst zu nehmen.
"sorry das ich so penetrant bin aber es ist halt wichtig für mich."
Nein, dazu haben Sie auch guten Grund! Unsichere Forenbeiträge, Küken am Telefon, TV-Sendungen mit Superhelden aus Berlin und anderswo, ja wer soll denn da noch wissen, was wirklich Fakt ist. Da es um eine für Ihr Leben sehr bedeutsame Entscheidung geht, würde ich mir überlegen, ggf. rechtlich fundierten Rat einzuholen, auch wenn es 180 Euro kostet.
Sie wollen sich recht hoch Verschulden, ganz ohne eigenes Einkommen, hm, mir wäre eher es deshalb flau im Bauch, nicht wegen der Küken-Ansage, aber diese Sorge quält Sie ja nicht.
Wenn Sie einen § suchen, in dem steht "Ja, Sie dürfen diesen Vertrag unterschreiben", werden Sie lange suchen. Lassen Sie sich doch von Ihrem Treuhänder oder dessen Küken den § nennen, in dem steht "Nein, Sie dürfen diesen Vertrag nicht unterschreiben". Den gibt es leider auch nicht! Und so werden vermutlich alle ewig nach dem § suchen, im dem steht ... :dntknw: