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Autor Thema: WHP und Kaution?  (Gelesen 1868 mal)

Blondie

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WHP und Kaution?
« am: 26. November 2011, 09:42:27 »

Hallo,


ich habe im Nov. 2006 die Regelinsolvenz eröffnet, in diesen Beschluss wurde mitgeteilt das ein Gläubiger sicherungsrechte an die kaution stellt, da aber das Guthaben mietverbindlichkeiten sind, ist eine wertausschöpfende Fremdrechtsbelastung gegeben.

Da mein insoverwalter aber das verwertungsrecht nicht zusteht wurde die kaution aus der masse freigegeben.

Nun bin ich seit april 2010 in der wohlverhaltensphase, diese endet im nov. 2014, Restschuldbefreiung wurde angekündigt.

In diesen Beschluss steht das eine schlussverteilung an die Gläubiger nicht statt fand, da masse nicht ausreichend war.

Heißt das jetzt, das die kaution mir zusteht oder bekommt sie doch der Gläubiger?

Mein TH sagte vor einen halben jahr zu mir das ich diese nicht bekomme.
Wir wohnen bereits seid märz 05 in der noch wohnung, also weit eher als ich die insolvenz beantragt habe.

Ich hoffe mir kann einer was dazu sagen.

LG Manja
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horst69

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Re: WHP und Kaution?
« Antwort #1 am: 26. November 2011, 10:16:46 »

Da die Kaution aus der Masse freigegeben wurde und du in der WVP bist, müsstest du die Kaution im Falle eines Umzuges, meiner Meinung nach, bekommen !
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Der_Alte

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Re: WHP und Kaution?
« Antwort #2 am: 26. November 2011, 10:20:29 »

Wenn ein Gläubiger Sicherungsrechte an der Kaution geltend macht, muss der Vermieter nach Vertragsende die Kaution an den Sicherungsinhaber, also den Gläubiger auszahlen.
Der Insolvenzverwalter hat die Kaution nur deswegen freigegeben, weil er kein Verwertungsrecht hat. Deswegen ist die Kaution aber nicht frei.
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