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Autor Thema: Whv. endet 22.1.12  (Gelesen 2761 mal)

kadojo

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Whv. endet 22.1.12
« am: 13. Januar 2012, 10:20:31 »

hallo ihr lieben,

meine bekannte ihre WHV. in der pi. endet am 22.1.12 dass verfahren wurde 2008 mit ankündigung der rsb eingestellt.

kommt jetzt einfach vom ag. der rsb-beschluss oder werden vorher nochmals die gläubiger angeschrieben wegen ev. versagungsanträge?

wenn ja wird dass vorher veröffentlicht? bzw. wird sie vorher angeschrieben?

gruß kadojo
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horst69

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Re: Whv. endet 22.1.12
« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 11:00:31 »

Die Gläubiger werden nicht noch einmal angeschrieben, da sie bereits davon in Kenntnis gesetzt wurden, das die RSB angekündigt ist und deine WVP am 22.1.2012 endet, somit die RSB ausgesprochen wird.

Theoretisch könnten die Gläubiger noch Anträge stellen, wird in der Praxis aber extrem selten gemacht. Es sei denn, du hast dir etwas zu schulden kommen lassen und ein Gläubiger bekommt das mit.

Wenn aber alles in Ordnung ist, sollte alles glatt laufen.

Ich würde kurz vor dem Termin deinen Rechtspfleger beim Amtsgericht mal anrufen und nachhaken, wann der Beschluss zur RSB kommt. Geht zwar theoretisch seinen Gang, aber man sollte bedenken, das es sich immernoch um Behörden handelt, die haben bekanntlich Zeit.... :wink:
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Insokalle

Re: Whv. endet 22.1.12
« Antwort #2 am: 13. Januar 2012, 11:09:12 »

§ 300 InsO
(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
(2) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 oder des § 297 vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des § 298 vorliegen.
(3) Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen. Gegen den Beschluß steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, die sofortige Beschwerde zu.
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Der_Alte

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Re: Whv. endet 22.1.12
« Antwort #3 am: 13. Januar 2012, 17:57:20 »

Insokalle will sagen: Da kommt noch Post. Einige Gerichte schreiben die Beteiligten schon sehr frühzeitig an, manchmal sogar noch vor dem Ende der Abtretung, andere Gerichte lassen sich damit etwas mehr Zeit.
Dauern kann das ganze Verfahren einige Monate. Also rechnen Sie grundsätzlich damit, dass der Beschluß über die RSB eher im Mai zu erwarten ist.
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paps

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Re: Whv. endet 22.1.12
« Antwort #4 am: 14. Januar 2012, 23:11:05 »

aus eigener Erfahrung:
Ende der Abtretung Mitte August.
Anschreiben der Tabellengläubiger zu Einwänden Ende August mit 4-Wochenfrist.
Entscheidung am 14.12.!
Also vom Ende der Abtretung bis zur RSB = 4 Monate.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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