Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: geschieden1907 am 24. November 2016, 06:35:04

Titel: Wichtig: Weihnachts-/Urlaubsgeld Pfändung 2016!!!???
Beitrag von: geschieden1907 am 24. November 2016, 06:35:04
Hallo zusammen.

Ich muss aktuell mal nachfragen, vielleicht habe ich ja auch in den letzten 2 Jahren etwas verpasst.
Ich finde heute Morgen in der Zeitung einen Artikel in der WAZ, mit Werbung zur Verbraucherzentrale, wie Pfändung bei Weihnachtsgeld zu handhaben ist.
http://www.vzhh.de/schulden/30958/wie-vom-weihnachtsgeld-was-uebrig-bleibt.aspx

Nun meine Frage: Ist das ein fataler Fehler der Verbraucherzentrale, oder stimmt das wirklich?
Laut der Meldung der VZ wird das Weihnachtsgeld wieder nach der Bruttomethode abgezogen, also praktisch ist das Weihnachtsgeld somit wieder bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro VOLL!!! unpfändbar.
Ist dem wirklich wieder so?
Denn eigentlich wurde doch mit dem Beschluss in 2013 (Az 10 AZR 59/12) die Nettomethode bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld festgelegt. Somit bleiben also von den 500 Euro nach weiteren Abzug von Steuern knapp 300 Euro.

Was ist nun der aktuelle Stand?
Titel: Re: Wichtig: Weihnachts-/Urlaubsgeld Pfändung 2016!!!???
Beitrag von: Insokalle am 28. November 2016, 18:37:09
Ich glaube nicht, dass dort ein Fehler vorliegt. Bei der Nettomethode wird das unpfändbare Weihnachtsgeld brutto vom Lohn abgezogen und aus dem Rest die fiktiven Abzüge errechnet.