Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sipelan am 03. Juli 2009, 15:08:41
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Hallo,
ich arbeite momentan in Bayern als Hilfskraft in der Altenpflege und verdiene ca.1500 € netto(2 unterhaltspflichtige Personen).Mein Hauptwohnsitz befindet sich in Sachsen wo auch meine Tochter und meine Freundin leben.Ich pendele schon seit über 6 Jahren hin und her und gesundheitlich geht es mir momentan dadurch nicht so gut, da ich ständig solange von daheim weg bin.Nun bietet mir das Arbeitsamt evtl die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in meiner Heimat incl. der Möglichkeit die Ausbildung zum Krankenpfleger zu machen.Das Arbeitsamt zahlt 68 Prozent meines Nettolohnes,Fahrt und Ausbildungskosten.Kann ich dies ohne weiteres in der WVP tun?Es gibt wie gesagt familäre und gesundheitliche Gründe und eine Ausbildung wäre für meine berufliche Zukunft zwingend notwendig.Vielen Dank schon mal.
MfG
Sipelan