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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!  (Gelesen 4393 mal)

Linda

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Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« am: 26. Oktober 2008, 20:13:30 »

Hallo,

ich bin neu hier und hab nach Durchsicht keine wirkliche Antwort auf meine Fragen gefunden.

Ich möchte ein paar Fragen zur Regelinsolvenz stellen, da ich mehr als 20 Gläubiger hatte:

1. Meine Insolvenz wurde am 05.01.2005 eröffnet
     Am 26.10.2005 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und am 26.10.05 wurde die Restschuldbefreiung angekündigt.
    So steht es in meiner Schufa Auskunft. Ich habe am 26.10.05 nur den Beschluß vom Gericht bekommen worin steht, dass das   Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben ist. Das Verfahre-Kosten wurden mir gestundet.

Heißt das dann das ich in der Wohlverhaltensphase bin und zwar im 3. Jahr??

Wieviele Jahre sind es dann noch bei mir 5 oder 6 Jahre?

Ich bin selbständig alleinerziehend mit 2 Kids und liege unter dem Pfändfreien Betrag, darf ich Rücklagen haben als Selbständiger?

Und wenn ich Spenden bekomme muss ich dann die Hälfte an den IV abgeben, zb. Kartei der Not??

Und ich wusste nicht das man bei unerlaubten Handlungen Widerspruch einlegen muss, ist es sinnvoll
während der WVP mit denen zu verhandeln oder erst nach Beendigung des Verfahrens.
Dies ist die Krankenkasse und dort sind ca. 5.300,-- € offen, davon 1.011,20 € unerlaubte Handlungen.
Muss ich dann die gesamte Schuld begleichen oder nur die 1.011.,20 €??
Und wie gehe ich da am Besten vor, Vergleich?

Vielen Dank für eure Mühe!!
Bin so froh das es dieses Forum gibt, denn ich wurde überhaupt nicht aufgeklärt.

Lg Linda
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Feuerwald

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2008, 20:41:50 »

Heißt das dann das ich in der Wohlverhaltensphase bin

-> ja.

und zwar im 3. Jahr??

-> Die Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahren und erstreckt sich über 6 Jahre.


Wieviele Jahre sind es dann noch bei mir 5 oder 6 Jahre?

-> 6 Jahre RSB-Verfahren ab 01/2005


Ich bin selbständig alleinerziehend mit 2 Kids und liege unter dem Pfändfreien Betrag

-> wie haben Sie Ihre „Einkommen“ denn ermittelt?


darf ich Rücklagen haben als Selbständiger?

-> ja


Und wenn ich Spenden bekomme muss ich dann die Hälfte an den IV abgeben, zb. Kartei der Not??

-> nein, die 50/50 Regelung gibt nur für Erbschaften. Spenden in der Wohlverhaltensphase (nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens) werden nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und es gibt dann auch keinen Insolvenzverschlag mehr, da das Insolvenzverfahren ja aufgehoben wurde. Folglich ist davon auch nichts abzuführen.



Muss ich dann die gesamte Schuld begleichen oder nur die 1.011.,20 €??

-> nur die tatsächlich im Insolvenzverfahrens aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung festgestellten Forderungen werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Linda

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2008, 13:11:51 »

Hallo,
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort, es hat mir sehr geholfen.

Hätte da noch Fragen und zwar wäre es gut jetzt einen Vergleich der unerlaubten Handlung anzustreben oder
eher nach dem gesamten Verfahren??

Und ich muss jedes Jahr 119,-- € an den IV zahlen obwohl ich die Stundung habe, ich hab hier gelesen dass das nicht
rechtens ist, doch andererseit läßt mich der IV in Ruhe, ich hatte ihn am Anfang darauf aufmerksam gemacht doch
er hat mir nur gedroht damit das ich dadurch die Restschuldbefreiung aufs Spiel setze, also hab ich jetzt seit
drei Jahren immer bezahlt.

Und gilt bei mir überhaupt die alte Regelung sprich 5 Jahre, da ich ja schon vor 1997 zahlungsunfähig war??
Und wie hoch ca. sind die Endkosten des Verfahrens vom Gericht und IV die auf mich zukommen, muss man das aufeinmal zahlen??

Vielen Dank !!
LG Linda
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paps

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2008, 18:41:38 »

Prinzipiell gilt bei ihnen neues recht.
Also 6 Jahre ab Eröffnung.

Wenn die Kosten gestundet sind, kann die RSB wegen fehlender Treuhändervergütung auch nicht versagt werden.

Wie hoch die Kosten insgesamt sind, kann man so nicht sagen, ist von der Masse im Verfahren und dem Aufwand des IV abhängig.

Da die Th-Kosten gezahlt werden schätze ich so um die 2.000,-.
Wegen der gestundeten Kosten können, bei Zahlungsunfähigkeit auch nach den 6 Jahren nochmals Raten vereinbart werden.

Sie können sich theoretisch jetzt schon wegen der Forderung vergleichen, würde ich aber erst nach Ende des Verfahrens tun.

Was mir auffällt, dass sie von einem pfändbaren Betrag lt. Tabelle ausgehen.
Das trifft aber bei einem Selbständigen nur bedingt zu.
Gibt es dazu Regelungen mit den Gläubigern/dem Gericht?


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Linda

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2008, 19:37:44 »

Vielen Dank dann weiß ich jetzt bescheid !!

Zu Ihrer letzten Frage:
Es gibt keine Vereinbarung, ich musste mir nur beim Arbeitsamt eine Bestätigung holen, die aussagt das
ich mit einem Angestellten Job gleichviel oder sogar weniger verdienen würde als jetzt.
Diese Bescheinigung hab ich dann dem IV gesendet und nun bekommt er von mir jährlich eine Einnahme-
Überschußrechnung und den Einkommensteuerbescheid, mehr wird nicht verlangt.

Wie viel darf ich denn im Monat verdienen als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern??

LG Linda
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MissTraut

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2008, 21:04:35 »

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Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

jafern

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2008, 22:09:55 »

Hi  :cheesy: ,

eine kleine, aber eminent wichtige Anmerkung zum Verlinken zu Artikeln / Seiten innerhalb unseres Forums / Portals:

bitte NUR die Domainendung pleite-was-nun.info/hastenichtgesehen.html, usw., verwenden, da dort die gewünschten Informationen hinterlegt sind. Andernfalls erfolgt leider "nur" eine Umleitung, die aber offenbar nicht ihr Ziel trifft  :Hammer:

Bevor ich mich jetzt aber zu sehr in technischen Details verliere, warum das so ist  :Seeing_stars: , empfehle ich jedem, grundsätzlich über pleite-was-nun.info zu gehen (am besten bookmarken), damit z. B. die verknüpften Informationen in der Navigationsleiste auch angezeigt werden.

Der richtige Link zur Pfändungstabelle in diesem Fall muss also lauten http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html.

Danke für Eure Beachtung!

VG
José
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

smallville

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2008, 22:59:02 »

OT


@jafern

Ich komme bei Misstrauts Links einwandfrei zur Pfändungstabelle  :gruebel:

LG
small
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Linda

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Re: Wichtige Frage zur Regelinsolvenz!!!
« Antwort #8 am: 28. Oktober 2008, 09:20:00 »

Hallo,

ich möchte mich nochmals herzlichst bedanken für die schnellen Antworten, es hat mir sehr geholfen!
Ein dickes Lob an das Team !!!   :juchu:

LG Linda
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