Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: fundream am 29. April 2013, 18:04:59
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Hallo
kann mir Jemand helfen?
Ich habe letztes Jahr im September meine Restschuldbefreiung erlangt.
Nun hat am 16.04.2013 ein Gläubiger in meine Schufa eine Uneinbringliche titulierte Forderung
eingetragen! Der Gläubiger weiß genau, dass ich eine RSB habe. :fuchsteufelswild: Ist dieser Eintrag überhaupt rechtens? :nono:
Denn mit der Restschuldbefreiung sind ja auch die Forderungen erledigt.
Die Einträge, die vor der Restschuldbefreiung eingetragen sind, bleiben
3 Jahre bestehen, aber wie sieht es aus, wenn nach der RSB so eine Uneinbringliche titulierte Forderung
in der Schufa eingetragen wurde! Was kann ich jetzt machen? :cry: Kann ich diese löschen lassen? :angry:
Bleibt dieser jetzt noch 3 Jahre stehen? Die letzte Eintragung dieses Gläubigers war am 03.11.2011, in
der Zeit meiner Wohlverhaltensphase, den Eintrag kann ich noch verstehen, aber den neuen jetzt am 16.04.2013
nicht und ist meines Erachtens auch nicht rechtens.
Wer kann mir sagen, was ich am Besten machen kann, soll!
Für eine Antwort oder einen Rat wäre ich Euch sehr dankbar.
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Schufa anschreiben und um Löschung bitten. Entsprechende Belege beifügen.
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Danke für die Antwort, aber genau das möchte ich verhindern, denn bislang steht nichts von der Restschuldbefreiung in der Schufa. Ich möchte, dass der Gläubiger die Eintragung löscht. Kann ich die Löschung über einen Rechtsanwalt vom Gläubiger veranlassen oder darf der Gläubiger nach einer RSB wilkürlich Eintragungen in meine Schufa veranlassen? :dntknw: