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Autor Thema: wie lange noch bis zur WVP  (Gelesen 5692 mal)

Fallera

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Re: wie lange noch bis zur WVP
« Antwort #20 am: 22. April 2010, 07:42:38 »

Steuerschulden werden wie alle anderen Schulden auch behandelt, das heißt auch bei Steuerschulden erhalten Sie die Restschuldbefreiung.

Der Grundsatz der Restschuldbefreiung für Steuern gilt für alle Arten von Steuern, also auch rückständige Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Einkommenssteuern usw.

Wie auch schon von Rookie geschrieben, entscheidend ist der Stand des Verfahrens!
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rookie

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Re: wie lange noch bis zur WVP
« Antwort #21 am: 22. April 2010, 15:06:43 »

Im Gegensatz zu andren Gläubigern, die im Laufe der Zeit nur nach Quote Geld erhalten, bekommt das FA rückständige Beträge durch Aufrechen von Steuererstattungen immer voll zurück....auch wenn es 20 Jahre dauert........... :coffee:

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ThoFa

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Re: wie lange noch bis zur WVP
« Antwort #22 am: 22. April 2010, 17:33:10 »

Im Gegensatz zu andren Gläubigern, die im Laufe der Zeit nur nach Quote Geld erhalten, bekommt das FA rückständige Beträge durch Aufrechen von Steuererstattungen immer voll zurück....auch wenn es 20 Jahre dauert........... :coffee:

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rookie

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Re: wie lange noch bis zur WVP
« Antwort #23 am: 22. April 2010, 18:19:23 »

Die 20 Jahre waren ironisch gemeint.... :hi:
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ThoFa

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Re: wie lange noch bis zur WVP
« Antwort #24 am: 22. April 2010, 19:32:21 »

Hallo,

dann haben wir eine unterschiedliche Auffassung von Ironie, denn Sie suggerieren mit Ihrer Aussage, dass das FA auch nach Erteilung der RSB aufrechnen kann.

MfG

ThoFa
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rookie

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Re: wie lange noch bis zur WVP
« Antwort #25 am: 24. April 2010, 09:24:25 »

dann haben wir eine unterschiedliche Auffassung von Ironie

- yep.... so wird es wohl sein
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