Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: frauke am 11. April 2010, 10:52:53

Titel: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: frauke am 11. April 2010, 10:52:53
hallo zusammen,bin neu hier und hab da mal ne Frage
Ich bin jetzt ein wenig verunsichert ,weil ich immer bei euch lese das die WVP nach 18 Mon. beginnt.
Bin in der PI und das Verfahren wurde am 7.8.2008 eröffnet,habe immer noch nichts vom Gericht gehört bezüglich der WVP.Wie lange kann das denn dauern oder haben die mich vergessen.Wäre sehr dankbar für eine antwort.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag wünscht euch frauke
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: rookie am 11. April 2010, 10:54:55
Eine Anfrage bei Gericht wo es hängt kann Ihnen helfen.... :coffee:
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: frauke am 11. April 2010, 11:01:41
Hallo rookie,also ist das nicht normal und ich muss mir jetzt ensthaft Sorgen machen und danke für die schnelle Antwort.
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: waldi2506 am 11. April 2010, 11:53:12
[ERASED]
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 12. April 2010, 17:45:20
hmmm. ich habe zwar ne rechnung über 119€ bekommen vom IV fürs 1. jahr der wvp aber man sagte mir heute, solange ich nichts vom gericht bekomme bin ich auch nicht drin. das geld fordert er nur vorher ein damit er dem gericht schreiben kann das ich angeblich all meine pflichten nachgekommen bin. habe nämlich richtig theater zur zeit mit dem finanzamt...deswegen stehe ich mit meinem iv gerade im regen kontakt. jeder sagt einem was anderes...finde das nicht okay.
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: rookie am 20. April 2010, 15:57:06
Wieso schreibt Ihnen der Th eine Rechnung ?

Sie sind erst nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und anschliessender Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der WVP.

Solange Sie nicht einen solchen Beschluss erhalten haben sind Sie noch in der Inso.
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 07:41:51
hmm, ich weiß nur das ich ein brief bekommen habe wo drauf steht, das ich zahlen soll damit der IV dem gericht sagen kann das ich meine pflichten nachgekommen bin. oben in der betreffzeile steht: 1. jahr der wvp!
und dann habe ich angerufen dort wegen meiner 1000€ steuernachzahlung und die meinten weil ich in der wvp drin bin muss ich das auch bezahlen....
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: Fallera am 21. April 2010, 08:18:28
Also wenn Du in der WVP bist, zählt die Steuernachzahlung nicht mehr als Insolvenzforderung und muss von Dir bezahlt werden. Andersherum dürftest Du ja eine Steuererstattung in der WVP auch behalten und müsstest diese nicht an den TH abführen.
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 08:55:55
genau...bin aber angeblich noch in der inso......fühle mich irgendwie ein bischen verar.....keiner gibt auf den ämtern ne richtige info und alle sagen ich solls bezahlen...der IV sagt ich bin in der WVP und andere sagen ich bin noch im lfd. verfahren
aber egal...werde es bezahlen.....ist doch ein klacks....
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: ThoFa am 21. April 2010, 08:57:24
Hallo,

sind Ihnen die Verfahrenskosten gestundet worden?

MfG

ThoFa
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: Fallera am 21. April 2010, 09:05:58
genau...bin aber angeblich noch in der inso......fühle mich irgendwie ein bischen verar.....keiner gibt auf den ämtern ne richtige info und alle sagen ich solls bezahlen...der IV sagt ich bin in der WVP und andere sagen ich bin noch im lfd. verfahren
aber egal...werde es bezahlen.....ist doch ein klacks....

Hast du vom Gericht noch keinen Aufhebungsbeschluss bez. des Verfahrens erhalten? Ansonsten kannst Du auch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de mal nachsehen wie der aktuelle Stand Deines Verfahrens ist.
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 09:35:21
Dem Schuldner ist durch Beschluss vom  die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 06.06.2007

so stehts drin
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: Fallera am 21. April 2010, 09:43:40
Dem Schuldner ist durch Beschluss vom  die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 06.06.2007

so stehts drin

Meiner Meinung nach bist Du noch nicht ganz in der WVP. Es handelt sich hierbei nur um die Ankündigung der RSB. Du müsstest eigtl. noch ein Schreiben erhalten haben, in dem das Verfahren aufgehoben ist. Erst dann bist du in der WVP. Hast Du schon mal beim zuständigen Amtsgericht nachgefragt?
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 09:48:25
mir wurde gesagt das ich in der wvp bin und die steuerlast tragen muss. deswegen habe ich nicht weiter mich drum gekümmert und die 1000€ rückzahlung akzeptiert....und nu ist es eh zu spät
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 09:49:42
aso...nein habe noch nichts bekommen vom gericht.  die vergütung an den th sollte ich bis zum 29.04. gezahlt haben was ich auch tat
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 09:51:44
außerdem brauche ich ein gesetz was ich meinen IV um die ohren hauen kann wo drin steht das die 1000€ mit in die masse gehören und nicht von mir zu tragen sind....
wie gesagt.. es wird nur geredt das ich in der wvp bin und das zahlen muss
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: Fallera am 21. April 2010, 09:55:39
mir wurde gesagt das ich in der wvp bin und die steuerlast tragen muss. deswegen habe ich nicht weiter mich drum gekümmert und die 1000€ rückzahlung akzeptiert....und nu ist es eh zu spät

Ich nehme an, dass dir dein TH gesagt hat, dass du in der WVP bist? Sind dir die Verfahrenskosten im Vorfeld gestundet worden? Ich würde mal beim Amtsgericht nachfragen
bez. des tatsächlichen Standes deines Verfahrens bzw. ob das eigentliche Insolvenzverfahren eingestellt ist oder nicht.
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 21. April 2010, 10:00:49
ja der th hat gesagt das ich in der wvp bin. hat sogar meine steuererklärung sich angesehen und hat gesagt das ich die nachzahlung bezahlen muss.
muss ich mal sehen ob das gestundet wurde. ich muss ja seit beginn 15€ jeden monat bezahlen auf th-konto
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: rookie am 21. April 2010, 15:03:40
Was der Th sagt ist Kokolores......solange Sie keinen Beschluß vom Insolvenzgericht haben in dem Ihnen die RSB angekündigt und das Verfahren aufgehoben wird sind Sie nicht in der WVP..............

Das ist Fakt....Ales andere ist kalter Kaffe...wenn ich immer so ne Sch....lese
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: hitboy1 am 22. April 2010, 06:55:35
werde heute auf alle fälle mal beim amtsgericht anrufen um das mal zu klären...ich werde nämlich gegenüber meinem IV so langsam sauer. aber es ist ja einfacher sowas zu sagen . alles andere wäre ja arbeit.
wusste auch nicht das man ,so lange man im laufenden verfahren ist, das solche schulden ,wie finanzamt mit in die inso reinkommen. oder habe ich dqas falsch verstanden
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: Fallera am 22. April 2010, 07:42:38
Steuerschulden werden wie alle anderen Schulden auch behandelt, das heißt auch bei Steuerschulden erhalten Sie die Restschuldbefreiung.

Der Grundsatz der Restschuldbefreiung für Steuern gilt für alle Arten von Steuern, also auch rückständige Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Einkommenssteuern usw.

Wie auch schon von Rookie geschrieben, entscheidend ist der Stand des Verfahrens!
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: rookie am 22. April 2010, 15:06:43
Im Gegensatz zu andren Gläubigern, die im Laufe der Zeit nur nach Quote Geld erhalten, bekommt das FA rückständige Beträge durch Aufrechen von Steuererstattungen immer voll zurück....auch wenn es 20 Jahre dauert........... :coffee:

Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: ThoFa am 22. April 2010, 17:33:10
Im Gegensatz zu andren Gläubigern, die im Laufe der Zeit nur nach Quote Geld erhalten, bekommt das FA rückständige Beträge durch Aufrechen von Steuererstattungen immer voll zurück....auch wenn es 20 Jahre dauert........... :coffee:

Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: rookie am 22. April 2010, 18:19:23
Die 20 Jahre waren ironisch gemeint.... :hi:
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: ThoFa am 22. April 2010, 19:32:21
Hallo,

dann haben wir eine unterschiedliche Auffassung von Ironie, denn Sie suggerieren mit Ihrer Aussage, dass das FA auch nach Erteilung der RSB aufrechnen kann.

MfG

ThoFa
Titel: Re: wie lange noch bis zur WVP
Beitrag von: rookie am 24. April 2010, 09:24:25
dann haben wir eine unterschiedliche Auffassung von Ironie

- yep.... so wird es wohl sein