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Autor Thema: wie sieht das Finanzamt denn die Wohlverhaltensperiode?!  (Gelesen 16635 mal)

Gast

  • Gast
wie sieht das Finanzamt denn die Wohlverhaltensperiode?!
« am: 17. Februar 2005, 11:58:00 »

Heute lief beim Deutschlandfunk wieder das Thema "Insolvenz"... ich stecke da nun schon 3 Jahre drin... zahle nichts an den InsoV. denn ich habe bisher Soz.Hilfe u. jetzt alg2 bezogen...

gefährdet allein das schon die Wohlverhaltensperiode?! Und wenn alles gut geht, steht nicht dann plötzlich das Finanzamt wieder auf dem Podest?! Letzltlich wollten die von mir die Abschlüsse von 2001 und 2002... die habe ich nie erstellen lassen, wovon auch.... aber einen Schätzungsbescheid habe ich auch noch nicht erhalten....

Bin mal neugierig auf eine Antwort...
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Gast

  • Gast
wie sieht das Finanzamt denn die Wohlverhaltensperiode?!
« Antwort #1 am: 28. Juli 2005, 15:25:00 »

Wie sieht das Finanzamt teure Reisen?Ich meine damit wenn der Ehepartner aus dem Ausland, (Asien) stammt und wir gemeinsam dort einmal im Jahr die Familie besuchen wollen.Ohne teure Hotelkosten oder aehnliches.
Sollte ich so etwas mit dem Insoverwalter absprechen oder ihm dies besser gar nicht erzaehlen, denn er kriegt ja nicht mit wohin ich in Urlaub fahre?
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Gast

  • Gast
wie sieht das Finanzamt denn die Wohlverhaltensperiode?!
« Antwort #2 am: 31. Juli 2005, 13:48:00 »

Hallo ThoFa,
danke fuer deine Antwort.
Ich habe hier so ein Merkblatt von der staedtischen Schuldnerberatung.Darin steht das in der WHP und waehrend des Inso Antrags Geldverschwendung zur Versagung der Restschuldbefreiung fuehren koennen.Als Beispiel wurden teure Reisen angegeben.
Daher meine Frage, denn wo beginnt eine teure Reise?
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Gast

  • Gast
wie sieht das Finanzamt denn die Wohlverhaltensperiode?!
« Antwort #3 am: 31. Juli 2005, 14:26:00 »

Da das Finanzamt mich permanent verfolgt, habe ich wohl schon Paranoia.Danke fuer deine klare Antwort.
So deutliche und praezise Auskunft habe ich auf der Schuldnerberatung in Duesseldorf nicht erhalten.
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