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Autor Thema: wie wird ein beruflich eingesetztes Auto be- bzw. abgerechnet?  (Gelesen 3543 mal)

Sterntaler61

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  • Beiträge: 14

Meine Privatinsolvenz läuft noch bis 2016.

Leider wurde ich jetzt arbeitslos. Habe mich jetzt bei Zahlreichen Firmen beworben und auch bereits erste Gesprächstermine wahrgenommen.

In den letzten 3 Jahren hatte ich bei einer Spedition im Lager gearbeit. Dies möchte und werde ich wieder in meine alte Tätigkeit (Außendienstmitarbeiter) verändern. Da ich für die Außendiensttätigkeit ein Auto einsetzen muss stellt sich mir jetzt die Frage wie ich vorgehen kann / soll / muss.

Frage 1:
Wie wirkt sich eine Autopauschale aus die mir ein neuer Arbeitgeber zahlt, wenn ich mein eigenes Auto für beruflich erforderliche Fahrten (Kundenbesuche) einsetze. Wenn ich z.B. eine monatliche Pauschale von Brutto 600 Euro für alle anfallenden Kosten (Benzin, Reparaturkosten, Wartungskosten, Versicherung etc) erhalte? Bekomme ich die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge als Berufsbedingte Kosten ausgezahlt? Oder wie wird in einem solchen Fall das ganze durch den Insolvenzverwalter eingezogen.

Frage 2:
Wie verhält sich eine Berechnung / Anerkennung der Kosten für die Berufsbedingten Kosten eines Firmen PKW. Da müsste ich dann für die 1% Regelung (steuertechnich) zahlen. Hätte der Firmenwagen einen Neuwert von ca. 30.000 Euro hätte ich monatlich ca. 300 Euro monatlich weniger auf dem Konto. Bei dem mir aktuellen Betrag von 1.030 Euro würde mir somit nur noch ca. 830 Euro für die Lebenshaltung zur Verfüung stehen. Womit man in einer Großstadt, in der ich wohne absolut nicht leben kann.

Wer kann mir sagen wie ich ein solches Thema am besten angehe. Wie wird in solchen Fällen seitens des Insolvenzverwalters mir gegenüber gerechnet.

Habe nächste Woche den nächsten Termin bei dem neuen Arbeitgeber. Da möchte er von mir wissen, ob ich mein Privatfahrzeug einsetze oder ob ich einen Firmenwagen nutzen werde.

Für schnelle, aussagefähige Antworten bedanke ich mich
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Der_Alte

  • Gast
Re: wie wird ein beruflich eingesetztes Auto be- bzw. abgerechnet?
« Antwort #1 am: 30. Juli 2013, 20:30:49 »

Das mit dem Firmenwagen haben Sie schon selbst erklärt, es führt zu einem nicht unerheblichen Verlust des Realeinkommens.

Wenn der Arbeitgeber dagegen Auslagen erstattet, sind diese (soweit der Rahmen des üblichen nicht überschritten wird) pfändungsfrei. Wenn Ihnen also der Arbeitgeber den gefahrenen Kilometer im Privatwagen mit 0,20 € vergüten würde, wäre das pfändungsfrei, weil in jedem Fall nicht unüblich. Wenn Sie also umgerechnet 3000 km für die Fa. zurücklegen, wären 600 € realistisch; diese wären nach meiner Meinung sogar steuerfrei zahlbar.

Ob eine Pauschale ebenfalls als Aufwandsvergütung pfändungsfrei ist, könnte ich mir zwar vorstellen. Sicher bin ich da allerdings nicht.
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Insokalle

Re: wie wird ein beruflich eingesetztes Auto be- bzw. abgerechnet?
« Antwort #2 am: 31. Juli 2013, 10:33:59 »

Außendiensttätigkeit als Arbeitnehmer?
Eine Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag kann mE unpfändbar sein. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass sie zu Lasten der Gläubiger überhöht ist. Denn dann ist es verdeckter oder verschleierter Lohn und folglich pfändbar. 1000 € Lohn inkl. 600 € Aufwandsentschädigung riecht geradezu danach.

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KarlPaul

Re: wie wird ein beruflich eingesetztes Auto be- bzw. abgerechnet?
« Antwort #3 am: 31. Juli 2013, 19:57:09 »

Arbeitnehmer als Außendienstler mit eigenem PKW.

30 Cent / km (Fahrtenbuch, Nachweis) die der Arbeitgeber zahlt sind
dann frei von Steuer,  Sozialversicherung und sind auch kein pfändbares
Einkommen.

Wenn darüber hinaus etwas gezahlt wird ist es Gehaltsbestandteil und
so entsprechend abzurechnen.
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communicator

Re: wie wird ein beruflich eingesetztes Auto be- bzw. abgerechnet?
« Antwort #4 am: 04. August 2013, 17:09:09 »

ehrlich gesagt würde ich den Job als Aussendienstmitarbeiter in der Wohlverhaltensperiode nicht annehmen. Die einzigen Nutzniesser wären nur ihre Gläubiger - Sie selbst würden nur belastet werden.

1. Sie verdienen mehr - dadurch bekommen ihre Gläubiger mehr, da sich das pfändbare Einkommen erhöht. Ihnen bleibt nicht mehr als bisher.

2. Sie nutzen Ihren eigene PKW als "Firmenfahrzeug" - sie bekommen nur die Kilometerpauschale, die ihnen pfändungsfrei bleibt - von der können Sie keinen PKW über Jahre hinweg finanzieren, Sie machen nur Verlust.

3. Sie bekommen vom Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug - auch das verringert Ihr Einkommen nach Abzug der pfändbaren Anteile drastisch, da ihnen dies als geldwerter Vorteil angerechnet wird - wieder zahlen Sie drauf.

4. Ich bin zwar nicht im Aussendienst, aber einige meiner Freunde arbeiten in diesem Segment - es ist ein harter Job, es wird voller Einsatz gefordert und Umsatz ist das einzige was zählt - glauben Sie, dass Sie mit der PI im Rücken und der Gewissheit, dass dieser Job, der nur Nachteile für Sie bringt diese Leistung bringen können?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die PI so wie sie hier in Deutschland durchgeführt wird dem Arbeitenden nur Nachteile bringt, schade eigentlich, hätte man wesentlich besser machen können - die neuen Gesetze zur PI haben aber alles noch schlimmer gemacht.

Mein Tipp - arbeiten Sie weiter wie bisher, es wird schon nicht so schlimm sein - wenn die PI vorbei ist, fangen Sie ein neues Leben an!


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jondoemc

Re: wie wird ein beruflich eingesetztes Auto be- bzw. abgerechnet?
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2013, 15:25:53 »

Hallo zusammen,

kleiner Tipp ich habe ein Firmenwagen und mir wurde durch die Versteuerung und durch Geldwertenvorteilabzug mein Nettogehalt nach Abzug der Pfändungssumme geschrumpft auf ca 830€ statt ca 1250.

Ich habe beim Amtsgericht ein Antrag gestellt den Geldwertenvorteil aus der Pfändungssumme auszuklammern mit der Begründung das ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.

Nach nur 14 Tagen kam (telefonisch wurde ich vom Richter nochmal befragt) der Beschluss das mein Antrag stattgegeben wird, mit der Begründung das ich Beruflich angewiesen bin und wenn dies zum tragen kommt ich Sozialhilfebedürftig bin und dies nicht vereinbar ist.

Sprich Buttogehalt+1%Regelung+km/€ - Abgaben (Steuern/sozial.)= Nettogehalt davon laut Pfändungsliste abzug.

Also sind somit über 400€ wider drin.

Nicht gleich den Kopf hängen lassen, überlegen klaren Antrag stellen (sollte realistisch sein) und die Welt kann besser werden.

PS: Bergfest und nur noch 1078 Tage :)

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