Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: erfolglos am 10. September 2009, 11:08:33

Titel: wieder mal WVP
Beitrag von: erfolglos am 10. September 2009, 11:08:33
Hallo liebe Leute,
Privatinsolvenz wurde am 26.Mai 2008 eröffnet, bis heute keinen Hinweis auf Wohlverhaltensphase seitens des Amtsgerichts oder auch des IV.
Ist das so noch o.k., oder sollte man mal Schriftlich nachfragen beim Amtsgericht.
Die zweite Frage ist, durch Zwangsversteigerung einer Immobilie sind die Schulden lt Tabelle§ 175 bis auf 830.-€ bezahlt, haben aber noch keine Info wie weiter. Versteigerung war am 01.09.2009 und nun müssen wir schnellstmöglich umziehen, nicht so einfach, konnten aber mit neuem Besitzer 8 Wochen Schonfrist aushandeln, wann hat IV Kenntnis darüber??
Ne Menge Unklarheiten, wir hoffen das uns jemand weiterhelfen kann, sind in der Materie sehr unsicher.
Titel: Re: wieder mal WVP
Beitrag von: rookie am 10. September 2009, 15:19:00
Verfahren dauert im Schnitt ca. 6 - 18 Monate bis zur Aufhebung
Ist so ein Richtwert.

Titel: Re: wieder mal WVP
Beitrag von: paps am 10. September 2009, 21:25:53
Bis zur Korrektur des Tabellenwertes, sollten auch noch 2-3 Monate vergehen.

Grundsätzlich könnte im Schlußtermin die RSB erteilt werden, wenn bis dahin alle angemeldeten Forderungen und die Gerichts-/TH-kosten gezahlt sind.

Anderenfalls könnten Sie nach Erledigung dieser offenen Beträge auch während der WVP einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stellen.