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Autor Thema: Willkür oder Recht des Verwalters ???  (Gelesen 2722 mal)

Faxe1970

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Willkür oder Recht des Verwalters ???
« am: 07. April 2011, 19:11:48 »

Hallo Leute,

versuche meinem Schwager zu helfen. Der hat einen 23 Jahre alte VW GOLF. Dieser hat jetzt einen Schaden den er finanziell nicht stemmen kann. Vor einem Jahr kostete dieses Auto 400 Euro. Nun wollte er das Auto verschrotten lassen. Der IV meinte aber er müsse das schriftlich mitteilen was am Auto kaputt ist, dann entscheidet die Geschäftsleitung ob er mit diesem Auto noch zum TÜV fahren muss um ihn anschliessend versteigern zu lassen. Das Auktionshaus hingegen sagte ihm das ein so altes Auto nix einbringt. Ist das nun reine Willkür oder handeln die da rechtens ?????
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Der_Alte

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Re: Willkür oder Recht des Verwalters ???
« Antwort #1 am: 07. April 2011, 19:25:25 »

@faxe

ein bisschen mehr Klarheit ist von Nöten. Bitte mal die näheren Einzelheiten.

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz

Welcher Verfahrensstatus - noch Insolvenzerfahren oder Wohlverhaltensperiode

Gehört das Fahrzeug dem Schwager (Eigentümer)?

ist es aus der Insolvenzmasse freigegeben?
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Faxe1970

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Re: Willkür oder Recht des Verwalters ???
« Antwort #2 am: 07. April 2011, 19:28:56 »

Hallo...
mein Schwager ist Eigentümer(Halter) seit letztem Jahr Mai. In der Verbraucherinsolvenz ist er seit Oktober letzten Jahres.
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Der_Alte

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Re: Willkür oder Recht des Verwalters ???
« Antwort #3 am: 07. April 2011, 19:40:38 »

Hat der Treuhänder das Fahrzeug freigegeben / für unpfändbar erklärt?
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Faxe1970

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Re: Willkür oder Recht des Verwalters ???
« Antwort #4 am: 07. April 2011, 19:42:38 »

er hatte es ungefähr 5 Monate vorher gekauft und musste 250 Euro an den Verwalter dafür zurückbezahlen.
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Der_Alte

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Re: Willkür oder Recht des Verwalters ???
« Antwort #5 am: 07. April 2011, 19:45:30 »

ok, mit den Infos kann man arbeiten.

Wenn er das Fahrzeug aus der Masse freigekauft hat ist der Treuhänder raus.
tomwr hat so einen Fall mal bearbeitet, mal nach Beiträgen von ihm suchen.
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Faxe1970

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Re: Willkür oder Recht des Verwalters ???
« Antwort #6 am: 07. April 2011, 19:46:12 »

vielen dank...werde ich machen
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