Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Faxe1970 am 07. April 2011, 19:11:48
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Hallo Leute,
versuche meinem Schwager zu helfen. Der hat einen 23 Jahre alte VW GOLF. Dieser hat jetzt einen Schaden den er finanziell nicht stemmen kann. Vor einem Jahr kostete dieses Auto 400 Euro. Nun wollte er das Auto verschrotten lassen. Der IV meinte aber er müsse das schriftlich mitteilen was am Auto kaputt ist, dann entscheidet die Geschäftsleitung ob er mit diesem Auto noch zum TÜV fahren muss um ihn anschliessend versteigern zu lassen. Das Auktionshaus hingegen sagte ihm das ein so altes Auto nix einbringt. Ist das nun reine Willkür oder handeln die da rechtens ?????
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@faxe
ein bisschen mehr Klarheit ist von Nöten. Bitte mal die näheren Einzelheiten.
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz
Welcher Verfahrensstatus - noch Insolvenzerfahren oder Wohlverhaltensperiode
Gehört das Fahrzeug dem Schwager (Eigentümer)?
ist es aus der Insolvenzmasse freigegeben?
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Hallo...
mein Schwager ist Eigentümer(Halter) seit letztem Jahr Mai. In der Verbraucherinsolvenz ist er seit Oktober letzten Jahres.
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Hat der Treuhänder das Fahrzeug freigegeben / für unpfändbar erklärt?
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er hatte es ungefähr 5 Monate vorher gekauft und musste 250 Euro an den Verwalter dafür zurückbezahlen.
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ok, mit den Infos kann man arbeiten.
Wenn er das Fahrzeug aus der Masse freigekauft hat ist der Treuhänder raus.
tomwr hat so einen Fall mal bearbeitet, mal nach Beiträgen von ihm suchen.
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vielen dank...werde ich machen