Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: blackshari am 02. September 2011, 09:28:39
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Hallo,
seit nunmehr 3 Jahren befinden wir uns in der Wohlverhaltensperiode.
Natürlich manchmal nicht leicht, aber wir haben uns daran gewöhnt und Sparen kann auch Spass machen und wird auch künftig unser Lebensziel sein.
Nun gab es erstmalig ein nicht unerhebliches Guthaben aus der Stromrechnung, sage und schreibe 200 Euro! Für uns sehr viel Geld... nur weigert sich nun der Stromanbieter dies auszuzahlen, er müsse erst die Genehmigung des Insolvenzverwalters haben :dntknw:
Meine Fragen:
Darf der Stromanbieter das Geld zurückbehalten?
Könnte der Insolvenzverwalter ein Nein zur Auszahlung an uns geben und das Geld in die Insolvenzmasse o.ä. mit einfließen lassen?
Wäre sehr dankbar für Antworten,
mfG blackshari
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Drr Stromanbieter irrt und behält das Guthaben rechtswidrig ein.
In der WVP gibt es keine Masse mehr, zu der etwas zufließen könnte. Die sog. Masse wurde (sofern welche vorhanden war) nach dem Ende des Verfahrens verteilt.
FG Achdujeh
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Mir gings genau so. Und dann meinte mein Stromanbieter er darf mir mein Guthaben nicht auszahlen ausser er bekommt von meinem IV das Ok. Hab dann nicht mehr nachgehackt. Ging aber auch nur um ca.60 euro guthaben.seit dem habe ich meinem Stromabschlagszahlung um die hälfte gesenkt. Auch wenn ich nachzahlen muß. Ist mir so lieber
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Hallo, wieso bzw. woher weiss der Stromanbieter über deine Insolvenz bescheid?
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Keine Ahnung
Als ich mal bei meinem stromanbieter anrief zwecks Guthaben bzw. Abschlag erklärte er mir das ich nichts vom Guthaben bekomme. Er sah in dem Moment das ich in der Inso bin. Wahrscheinlich schon vom TH informiert worden.
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Hallo,
sofern keine Nachtragsverteilung beschlossen wurde, gehört die Rückzahlung in der WVP Ihnen.
In der Praxis ist dies manchmal schwierig, da die EDV beim Stromanbieter noch auf "Insolvenz" steht un die Sachbearbeiter meist nichts zu entscheiden haben. Hier ist ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter unter Berufung auf die Verfahrensaufhebung sinnvoll, erst dann geht möglicherweise was.
Und das der Energieanbieter über die Inso Bescheid weiß ist auch kein Wunder - wer seine Akten bei Gericht einsieht wir feststellen, das bestimmte "Institutionen" ungefragt zeitnah von meiner Inso erfahren - unter anderem der Energienanbieter. So war es zumindest bei mir und den Betroffenen, mit denen ich gesprochen habe. Insofern kann ich auch Jeden nur warnen, nicht einfach gutgläubig Rückzahlungen während des laufenden Verfahrens zu behalten - das könnte nach hinten losgehen (ev. Versagung der RSB)
Gruß,
Doktor Mabuse