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Autor Thema: Witwenrentenabfindung  (Gelesen 3684 mal)

kullerpfirsich2

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Witwenrentenabfindung
« am: 16. Dezember 2008, 08:51:08 »

 :cry:Hallo zusammen,ich kullerpfirsich2 habe mich so eben bei Euch registriert,da ich euer Forum sehr interessant finde.

Ich habe da ein ganz großes Prblem: Witwenrentenabfindung!!!!

Ich habe dieses Jahr wieder neu geheiratet,und nun fällt ja wie auch bekannt die Witwenrente weg.
Jetzt habe ich ein Bescheid erhalten,daß ich das 24fache von meiner Witwenrente erhalten werde.
Kein mensch (auch nicht mein Sachbearbeiter)weiß darüber bescheid,ob man dieses Geld da es eine Sozialleistung ist behalten darf.
Ich bin in der Wohlverhaltensperiode und der Termin zur Restschuldbefreiung ist schon gelaufen.
Habe überall mich erkundigt,bei Anwälten ,bei meinem Treuhändler,bei der Schulnerberatung und beim Insolvenzgericht bei einm Rechtspfleger.Keiner kann mir dieses beantworten.
Meine Witwenrente und mein mtl. Gehalt durfte ich jeden Monat behalten,mir wurde davon nichts abgezogen.
Deswegen verstehe ich das alles nicht,die mtl Rente durfte ich behalten, aber die Witwenrentenabfindung muß vielleicht am Treuhändler abgegeben werden.Das ist doch auch meine mtl. Rente,die mir nur für 2 Jahre auf einmal ausgezahlt wird.Also verstehe ich das so,dasss ich mit diesem Geld 2 Jahre auskommen muß.Deswegen,ist es für mich zu hoch,dass ich es evtl. am Treuhändler aus zahlen mus.
Habe mich auch schon in Buchläden belesen,aber auch dort ist über dieses Thema nichts zu finden.
Gibt es da kein Gesetz drüber?
Würde mich freuen,wenn ich etwas von euch höre ,denn ich bin sehr verzweifelt.
Lieben Gruß kullerpfirsich2
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kullerpfirsich2

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Re: Witwenrentenabfindung
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2008, 21:30:45 »

 :heulen:Schade das mir keiner auf mein Posting antwortet!!!
Lieben Gruß kullerpfirsich2
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smallville

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Re: Witwenrentenabfindung
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2008, 23:50:02 »

Hallo kullerpfirsich,

was ich im Internet darüber gefunden habe besagt, dass die WR pfändbar ist.
Sogar bei mtl. Zahlung wenn sie zusammengerechnet mit dem Arbeitseinkommen über dem pfändungsfreien Satz liegt.

Mir z.B. wurde bei Kündigung ein sehr großer Anteil meines Urlaubsgeldes gepfändet obwohl ich bei Weiterbeschäftigung
vom einmaligen Urlaubsgeld hätte nichts abgeben müssen.

Ebenso musste ich vom Krankengeld den pfändbaren Teil abgeben, es unterlag nicht dem Pfändungsschutz.

Allerdings kann ich Dir Deine Frage nicht sicher beantworten - habe es selbst nur so im Internet gefunden.
Wenn Du googelst unter Witwenrente und Insolvenz, solltest Du einige Treffer erzielen :-)

LG
small
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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

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