Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Murks am 23. Januar 2013, 15:17:08
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Hallo,
woher kann ich erfahren, wie hoch die Verfahrenskosten sind? (TH und Gericht)
In dem mir vorliegenden Schriftwechsel vom Gericht geht nichts hervor.
Gibt es festgelegte Beträge? Oder wird da verhandelt?
Habe gerade beim Gericht die Tabelle angefordert, damit ich genau sehen kann, welche Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
Richten sich die Verfahrenskosten nach der Summe der angemeldeten Forderungen?
Der TH hatte mir mal was von ca. €40' angemeldeten Forderungen gesagt und als Kosten ca. € 4'genannt.
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woher kann ich erfahren, wie hoch die Verfahrenskosten sind? (TH und Gericht)
In dem mir vorliegenden Schriftwechsel vom Gericht geht nichts hervor.
- Die Vergütung des Verwalters wird durch Gerichtsbeschluss festgesetzt, den Sie auch bekommen. Ansonsten schauen Sie in die Gerichtsakte. Oder Sie rechnen selbst.
Gibt es festgelegte Beträge?
- Ja, das ergibt sich aus der InsVV.
Oder wird da verhandelt?
- nein, das ist kein Basar
Richten sich die Verfahrenskosten nach der Summe der angemeldeten Forderungen?
- NEIN! Die Verfahrenskosten ermitteln sich nach der Insolvenzmasse (s. InsVV). Ist keine Masse da, wird die Mindestvergütung festgesetzt.