Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Murks am 23. Januar 2013, 15:17:08

Titel: woher weiß ich wie hoch die Verfahrenskosten sind?
Beitrag von: Murks am 23. Januar 2013, 15:17:08
Hallo,

woher kann ich erfahren, wie hoch die Verfahrenskosten sind? (TH und Gericht)
In dem mir vorliegenden Schriftwechsel vom Gericht geht nichts hervor.

Gibt es festgelegte Beträge? Oder wird da verhandelt?

Habe gerade beim Gericht die Tabelle angefordert, damit ich genau sehen kann, welche Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.

Richten sich die Verfahrenskosten nach der Summe der angemeldeten Forderungen?

Der TH hatte mir mal was von ca. €40' angemeldeten Forderungen gesagt und als Kosten ca. € 4'genannt.


Titel: Re: woher weiß ich wie hoch die Verfahrenskosten sind?
Beitrag von: Insokalle am 23. Januar 2013, 17:10:03
Zitat
woher kann ich erfahren, wie hoch die Verfahrenskosten sind? (TH und Gericht)
In dem mir vorliegenden Schriftwechsel vom Gericht geht nichts hervor.
- Die Vergütung des Verwalters wird durch Gerichtsbeschluss festgesetzt, den Sie auch bekommen. Ansonsten schauen Sie in die Gerichtsakte. Oder Sie rechnen selbst.

Zitat
Gibt es festgelegte Beträge?
- Ja, das ergibt sich aus der InsVV.
Zitat
Oder wird da verhandelt?
- nein, das ist kein Basar

Zitat
Richten sich die Verfahrenskosten nach der Summe der angemeldeten Forderungen?
- NEIN! Die Verfahrenskosten ermitteln sich nach der Insolvenzmasse (s. InsVV). Ist keine Masse da, wird die Mindestvergütung festgesetzt.