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Autor Thema: Wohlferhaltensphase  (Gelesen 2689 mal)

Simone

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Wohlferhaltensphase
« am: 28. April 2009, 13:18:37 »

Hallo hab da mal ne frage.
Hab nachgeschaut aber irgendwie nicht die richtigen fragen auf meine Antworten bekommen, Hoffe dei gragen wurden ncht schon mal gestellt.
Mein Auto wurde vor zwei jahren aus der Inso Masse freigegeben da es eine alte Schrott Karre war, habe mir dann einen anderen Gebrauchten bekommen, das geld hat mir mein Bruder vorgestreckt, der Th .wurde nicht informiert.
Jetzt wohne ich bei meinemFreund und wir wollen ein neues Auto kaufen, da ich es aber mit meinem wenigen Geld nicht finanzieren kann, nimmt mein Freund einen Kredit auf , und gibt mir das Geld zum barzahlen, das mein altes Auto als Abwrackprämie angerechnet werden kann, läuft dann natürlich das neue Auto auf mich, muß ich das melden, kann man mir das Auto das nur auf mich läuft wegnehmen, oder soll ich noch einen Vertrag mit meinem Freund privat abschliessen das ,das Auto ihm gehört und nur auf mich angemeldet ist, weil ich auch die günstigeren Prozente bei der Versicherung habe.
Um Antworten wäre ich dankbar.
Lg. Simone
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dobberstein

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Re: Wohlferhaltensphase
« Antwort #1 am: 28. April 2009, 13:27:12 »

Bist Du"schon" in der Wohlverhaltensphase ????????
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pd
 

MissTraut

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Re: Wohlferhaltensphase
« Antwort #2 am: 30. April 2009, 21:50:21 »

Hallo,

ich wäre da etwas vorsichtiger: Dein Freund unterschreibt bei dem Kreditvertrag dass er die sogenannte wirtschaftlich berechtigte Person ist und nach der von dir geschilderten Konstellation ist er eigentlich ein vorgeschobener Darlehensnehmer. Das könnte ins Auge gehen.

Wenn Du von deinem wenigen Geld das Auto nicht finanzieren kannst (mal abgesehen davon dass du wohl keinen Kredit bekommen würdest) von was willst du dann die Schulden bei deinem Freund bezahlen ?

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 
 

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