Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kruemel2511 am 26. Juli 2007, 21:56:12
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß
Conny
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Die 4 Jahre zählen ab Aufhebung des Verfahrens.
Nach §292 InsO sind nach dem Ablauf von 4 Jahren die Beträge durch den TH an den Insolventen abzuführen.
Der Th ist aber nur zu einer jährlichen Abrechnung verpflichtet.
ZB :
Eröffnung 01.01.2002
Schlußtermin 01.01.2003
Ablauf des 4. Jahres am 01.01.2007 (10% aus dem pfändbaren Betrag aus 2007 würden nun berücksichtigt)
Auszahlung von 10% aus 2007 nach dem 01.01.2008
Somit käme die 15% Regelung nicht in Betracht.; da die Abtretungsphase am 01.01.2008 endet