Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kruemel2511 am 26. Juli 2007, 21:56:12

Titel: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Kruemel2511 am 26. Juli 2007, 21:56:12
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß
Conny
Titel: Re: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 26. Juli 2007, 23:43:04
Die 4 Jahre zählen ab Aufhebung des Verfahrens.

Nach §292 InsO sind nach dem Ablauf von 4 Jahren  die Beträge durch den TH  an den Insolventen abzuführen.
Der Th ist aber nur zu einer jährlichen Abrechnung verpflichtet.

ZB :
Eröffnung 01.01.2002
Schlußtermin 01.01.2003
Ablauf des 4. Jahres am 01.01.2007  (10% aus dem pfändbaren Betrag aus 2007 würden nun berücksichtigt)
Auszahlung von 10% aus 2007 nach dem 01.01.2008

Somit käme die 15% Regelung nicht in Betracht.; da die Abtretungsphase  am 01.01.2008 endet