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Autor Thema: wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1965 mal)

Sveniboy

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wohlverhaltensperiode
« am: 14. Mai 2011, 19:27:47 »

Hey an alle hab mal ne frage und zwar besitze ich ein auto was aber schrott reif ist das wurde aus dem insolvenz beschlag raus genommen.das auto kommt nächste woche in die schrott presse habe aber jetz für zweihundert euro ein neues an der hand muss ich das auch wieder anmelden beim verwalter das auto bezahle ich ja bar ?????
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Der_Alte

  • Gast
Re: wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 14. Mai 2011, 19:33:45 »

Wenn Du in der Wohlverhaltensperiode bist breuchst Du dem Treuhänder nichts mitzuteilen.

Solange das Verfahren aber noch nicht beendet ist kann der TH ein neues Fahrzeug zur Masse ziehen.
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