Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ivvd1 am 19. Dezember 2007, 17:50:48
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Hallo,
ich stehe zu 75 % in einem Angestelltenverhältnis. Habe mich nebenberuflich in der Beratung selbständig gemacht.
Da ich in der Beratertätigkeit keine hohen Fixkosten habe, frage ich mich, was bleibt? Muß ich wirklich alles abdrücken?
Aus meinem Angestelltenverhältnis werde ich bis zur Pfändungsgrenze gepfändet.
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Nun "nebenberuflich" stimmt ja bei 75% nicht ganz.
Sie sollten hier mal das Verhältnis der überwiegenden Tätigkeit zur "nebenberuflich" Tätigkeit posten.
Notfalls müsste eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt werden.
Erfahrungsgemäß bleiben geringfügige Nebeneinkünfte bei Vollzeit unberücksichtigt.