Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Archimedes am 11. November 2012, 11:58:53
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Hallo ihr fleißigen Menschen.Wir haben zu den oben stehenden Betreff,eine Frage.Mutter hat beim nochmaligen durchschauen ihre unterlagen festgestellt,das sie aber erst ab den 1.10.2007 den monatlichen Pfändungsbetrag,an ihre TH überweisen musste.Die Wohlverhaltensperiode endet aber am 3.7.2013. Kann das so richtig sein? Und ab wann,muss meine Mutter an den TH nichts mehr bezahlen? Ich bedanke mich schon mal.Verbleibe freundlich Archimedes.
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Entscheidend ist doch, welches Datum auf dem Eröffnungsbeschluss steht. Davon ausgegangen 6 Jahre, dann endet die Abtretung und somit die Obliegenheit, den pfändbaren Anteil abzuführen.
Ende der WVP am 3..7.2013 würde bedeuten, dass das Verfahren am 3.7.2007 eröffnet wurde. Warum erst ab 1.10.2007 das pfändbare Einkommen eingezogen wurde, kann aus den von Ihnen gemachten Angaben nicht geklärt werden. Vielleicht ergab sich zunächst kein pfändbarer Betrag. Vielleicht gab es ein Absonderungsberechtigten der später auf sein Absonderungsrecht verzichtet hat etc etc. Da gibt es viele Möglichkeiten.