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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: hurts am 26. März 2014, 12:59:54

Titel: Wohlverhaltensperiode-Selbständig-Elterngeld
Beitrag von: hurts am 26. März 2014, 12:59:54
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken Elterngeld für 2 Monate zu beantragen.
Ich gehe davon aus, dass ich den Sockelbetrag von €300,- erhalten werde.
Der Vorteil wäre auch dass wir dadurch 2 Monate früher/mehr Betreuungsgeld erhalten würden.

Aber wie sieht es denn nun mit der Anrechenbarkeit auf meinen Abführungsbetrag aus, der
sich aus einem fiktiven Einkommen berechnet.
Wäre das Elterngeld da drauf zu packen und würde dadurch den Abführungsbetrag erhöhen?

Oder ist es sogar von der Abtretung erfasstes Einkommen?

ich bin etwas ratlos ... :gruebel:



Titel: Re: Wohlverhaltensperiode-Selbständig-Elterngeld
Beitrag von: Insokalle am 29. März 2014, 17:47:25
Das Elterngeld ist bis 300,00 € unpfändbar. Mit den unpfändbaren Beträgen gibt es keine Zusammenrechnung.

Beträge über 300,00 € wären pfändbar. Auf Antrag des TH und mit entsprechenden Gerichtsbeschluss ist eine Zusammenrechnung mit Lohneinkünften möglich.
Wie es sich mit dem Abführungsbetrag nach § 295 Abs. 2 InsO verhält s. umfangreiche Diskussionen hier im Forum.