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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf  (Gelesen 10583 mal)

Bestpa23763

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Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« am: 16. März 2008, 16:56:38 »

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage. Meine Frau und ich möchten uns ein Haus kauf. Da ich aber in der Wohlverhaltungsperiode bin ( Privatinsolvenz) habe ich folgende Fragen und hoffe echt das die jemand beantworten kann.

1. Kann ich mit meiner Frau zusammen ein Haus kaufen ohne das die Hälfte ( mein Teil) des Hauses gepfändet wird oder ich was an IV abtreten muss?
2. Wenn wir einen Ehevertrag machen und meiner Frau alles gehört, ist das legal.
3. Darf ich eigentlich Eigentum besitzen?

Ich hoffe wirklich das Ihr meine Fragen beantworten könnt. Vielen Dank im Voraus
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ThoFa

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #1 am: 16. März 2008, 22:01:08 »

Hallo,

in der WVP könne Sie auch 20 Häuer kaufen und besitzen, der IV hat kein Zugriffsrecht. Es könnte allerdings mit dem (wahrscheinlich) notwendigen Kredit ein Problem geben.

MfG

ThoFa
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Bestpa23763

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #2 am: 16. März 2008, 22:06:41 »

Danke für die Antwort.
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sigi01

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #3 am: 27. November 2012, 00:30:46 »

Hallo,

gibt es es dazu auch einen Gesetzestext?:
in der WVP könne Sie auch 20 Häuer kaufen und besitzen,

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Roja54

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #4 am: 27. November 2012, 14:26:30 »


Hallo,

am Besten danach googlen und wenn was gefunden wird, den Link hier veröffentlichen, das wäre doch mal was, oder?

lg Roja  :mad2: :whistle:
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tomwr

Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #5 am: 29. November 2012, 21:21:10 »

gibt es es dazu auch einen Gesetzestext?:
in der WVP könne Sie auch 20 Häuer kaufen und besitzen,

Falsche Logik, es ist alles erlaubt was nicht verboten ist.
Gibt es einen Gesetzestext, der das Kaufen von 20 Häusern verbietet ?  :whistle:
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Roja54

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #6 am: 29. November 2012, 23:36:54 »


Hallo ThoFa,

ich habe aber gesagt bekommen, dass man kein Haus oder Eigentumswohnung kaufen "darf", wenn bei der Insolvenz ein Hausfinanzierung dabei war, bzw., dass der Gläubiger (Bank) 30 Jahre lang Zugriff auf das neuerworbene Haus, bzw. im Wert der offenstehenden Summe, hätte.

Die Fakten bei mir, sehen so aus:

230.000 DM Finanzierung (DreBa) für 6 Familienhaus und Grundstück, beide Ehepartner zur Hälfte gezeichnet, im Trennungsjahr zog ich aus, er blieb im Haus und kassierte mntl. 900 DM Mieteinnahmen, bezahlte jedoch die Rate nicht mehr, obwohl die geringer war, wie die Mieteinnahmen.

Fazit: Zwangsversteigerung für 42.500 €.

Aber nur mir wurde der verbleibende Betrag plus Zinsen "angerechnet" und zwar für den vollen Betrag, abzüglich Verkaufspreis = 75.500 €.

Meinen Exmann hat man nicht in die Pflicht genommen, obwohl er, beweisbar durch nichtzahlen, alles den Bach runter gehen ließ und ich nicht einen Pfennig von den Mieteinnahmen gesehen hab.

Jetzt hör ich wieder den Ein oder Anderen sagen, das gibts nicht. :?

Ich kann versichern, dass es Das gibt, nämlich dann wenn ER Frühpensionär ist. Das entsprechende Urteil liegt mir vor.

Jetzt die Frage, gilt das mit Hauskauf, bzw.
Zitat
in der WVP könne Sie auch 20 Häuer kaufen und besitzen, der IV hat kein Zugriffsrecht.
auch dann?

Und meine Insolvenz ist seit Oktober 12 beendet  :wow:, warte nur noch auf die RSB  :biggrin:

liebe Grüße

Roja



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tomwr

Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #7 am: 30. November 2012, 12:31:48 »

ich habe aber gesagt bekommen, dass man kein Haus oder Eigentumswohnung kaufen "darf", wenn bei der Insolvenz ein Hausfinanzierung dabei war, bzw., dass der Gläubiger (Bank) 30 Jahre lang Zugriff auf das neuerworbene Haus, bzw. im Wert der offenstehenden Summe, hätte.

Wer hat das gesagt ?
Das kann nicht sein, wenn der Gläubiger Insolvenzgläubiger ist.
Während des Verfahrens kann er seine Rechte nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen.
Wenn RSB erteilt wurde, kann er seine Forderung gar nicht mehr geltend machen.

Wenn der Gläubiger Zugriff auf das Vermögen hat, spielt es auch keine Rolle ob es ein Haus, ein schickes Auto, eine Versicherung, ein Konto oder Bargeld ist. Von Pfändungsschutzregeln mal abgesehen.
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tomwr

Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #8 am: 30. November 2012, 12:35:17 »

Meinen Exmann hat man nicht in die Pflicht genommen, obwohl er, beweisbar durch nichtzahlen, alles den Bach runter gehen ließ und ich nicht einen Pfennig von den Mieteinnahmen gesehen hab.

Wenn beide unterschrieben haben (oder mehrere oder man eine Bürgschaft gegeben hat) kann der Gläubiger sich aussuchen, an wen er sich hält. Je nachdem wo es vielversprechender ist. Er kann auch beide in Anspruch nehmen oder nach Erteilung der RSB den (vermutlichen) Ex-Mann für den verbleibenden Betrag, also in der durch das Insolvenzverfahren nicht befriedigten Höhe.
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Roja54

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #9 am: 30. November 2012, 14:02:25 »


Hallo  tomwr,

Zitat
kann der Gläubiger sich aussuchen, an wen er sich hält. Je nachdem wo es vielversprechender ist...

Genau, da geht es schon los, bei IHM war es vielversprechender, denn ER hatte und hat heute noch feste gesicherte Bezüge und fast doppelt soviel, wie ich jemals verdient habe.

Aber wie gesagt, an IHN konnten sie nicht, wegen dem Urteil, das übrigens auch beinhaltet, dass er keinen Versorgungsausgleich bezahlen muss, aus demselben Grund! (das nur mal nebenbei bemerkt).

Zitat
Wer hat das gesagt ?

Das hat der Anwalt gesagt, der die Insolvenz in die Wege geleitet hat.

Warum hätte ich Dem nicht glauben sollen?

Normal würde man in der Insolvenzsituation garnicht danach fragen, aber mich hat es interessiert, weil ich in einem kleinen Häuschen wohne, dass ich kaufen könnte, bzw. mittlerweile dafür seit über 6 Jahren Miete bezahle, die durchaus als Mietkauf gelten kann, denn in 2 Jahren wäre der Kaufpreis sogar weit überschritten.

Mein Vermieter hatte es zu einem Superpreis aus einem Nachlass/Todesfall ohne Angehörige erworben und würde es mir auch "überschreiben", wenn meine Inso doch kein Hinderniss ist.

Er hat mir zwar lebenslang Wohnrecht zugesichert, ebenso, dass ich in spätestens 2 Jahren auch keine Miete mehr bezahlen muss und ist auch noch nicht so alt, dass er bald das Zeitliche segnen würde, aber, wie war das?: Man hat schon Pferde vor der Apotheke k..... sehen.

Weiß ich ob seine Family sich an die Abmachung hält, denn im Grundbuch ist es nicht eingetragen, was ja durchaus bindend wäre.

Aber wenn schon was im Grundbuch eingetragen wird, dann könnte er mich ja als Besitzer eintragen lassen, sozusagen mit Mietkauf erworben  :biggrin: und ich müsste nicht mal einen Kredit dafür aufnehmen, ich habs ja quasi schon bezahlt  :wink:.

liebe Grüße

Roja





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tomwr

Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2012, 01:02:49 »

Zitat
kann der Gläubiger sich aussuchen, an wen er sich hält. Je nachdem wo es vielversprechender ist...

Genau, da geht es schon los, bei IHM war es vielversprechender, denn ER hatte und hat heute noch feste gesicherte Bezüge und fast doppelt soviel, wie ich jemals verdient habe.

Aber wie gesagt, an IHN konnten sie nicht, wegen dem Urteil, das übrigens auch beinhaltet, dass er keinen Versorgungsausgleich bezahlen muss, aus demselben Grund! (das nur mal nebenbei bemerkt).

Hallöchen,
wie geschrieben, der Gläubiger darf sich das aussuchen wen er in Anspruch nimmt, nicht der Schuldner.  :wink:

Das mit dem Urteil führt wahrscheinlich zu weit und geht hier im Detail ja auch niemand was an, ich denke aber das ist eine persönliche Geschichte die mit der Trennung und gegenseitigen Ansprüchen zu tun hat und nicht verallgemeinert werden kann.



Zitat
Wer hat das gesagt ?

Das hat der Anwalt gesagt, der die Insolvenz in die Wege geleitet hat.

Warum hätte ich Dem nicht glauben sollen?

Das heißt jetzt erstmal nicht viel. Ich hatte auch einen Anwalt, der angeblich auf Insolvenzrecht spezialisiert war, sich aber als Niete herausgestellt hat. Und noch immer hält sich hartnäckig die Ansicht, man dürfe in der WVP keine Schulden machen, auch bei manchen Anwälten oder Beratern.
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Roja54

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Re: Wohlverhaltensperiode und Hauskauf
« Antwort #11 am: 02. Dezember 2012, 10:38:39 »


Hallo  tomwr,

Zitat
Das mit dem Urteil führt wahrscheinlich zu weit und geht hier im Detail ja auch niemand was an, ich denke aber das ist eine persönliche Geschichte die mit der Trennung und gegenseitigen Ansprüchen zu tun hat und nicht verallgemeinert werden kann.
.

schon klar, deshalb fügte ich ja hinzu "das mal nur nebenbei bemerkt"  :biggrin:.

Allerdings darf man dann auch nicht verallgemeinern " Je nachdem bei Wem es vielversprechender ist", wie Sie selber schrieben, denn nur diese Aussage hat mich dazu bewegt das zu schreiben.

Aber um trotzdem nochmal darauf zurückzukommen, es  hat nicht im Geringsten was mit "gegenseitigen Ansprüchen zu tun", sondern eher damit, dass eben nicht alle Menschen gleich sind, bzw. Gesetze nicht für Alle gültig sind und gerade in der Insolvenz nicht!

AN MICH hat man sich nur gehalten, weil ER durch seinen Beamtenstatus, genauer Frühpensionärsstatus unangreifbar ist.

Im Übrigen beruht die Summe für die ich in Insolvenz ging, ausschließlich auf Schulden für die ich nicht verantwortlich war, außer die Hausfianzierung zur Hälfte.

Aber ich habs ja seit Oktober 12 hinter mir  :wink:.

Jetzt gehts um die Zukunft und die Frage, bzw. Erkenntnis, das ich wohl doch trotz Inso "mein" Häuschen kaufen kann.

Zitat
Ich hatte auch einen Anwalt, der angeblich auf Insolvenzrecht spezialisiert war, sich aber als Niete herausgestellt hat.

Mir wurde der Anwalt sozusagen "zugeteilt", da ich mit PKH ins Verfahren musste, von daher ging ich aus, dass Der  weiß was er sagt.

Aber ich hatte ja nicht lange mit ihm zu tun und war auch nur 2 mal bei ihm, bis dann der Beschluss kam, das Frau ..... aus der Kanzlei ...., zur Treuhänderin bestimmt wurde und logischerweise hatte ich von da an nur noch mit ihr "zu tun".

liebe Grüße

Roja

 

 



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