Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tinchen am 21. Oktober 2008, 15:22:44
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Hallo zusammen.
Ich habe mich zum 01.09.08 beim FA mit einer Beantragung einer Steuernummer (kein Gewerbeschein) selbständig gemacht. Und habe mich zur Kleinunternehmer-Regelung entschieden. Mein Komplett-Umsatz beläuft sich mtl. auf ca. 1.200 - 1.400 €. Das sind die betrieblichen Einnahmen, abzüglich der betrieblichen Ausgaben verbleibt mir grade mal so viel das meine private Miete, Krankenvers und Lebensmittel (ca.600€) verbleibt.
Ist der Pfändungsfreibetrag (bin Single,aber muss für 1 Kind Unterhalt bezahlen) bei der WVP nun der komplette Gesamt-Umsatz, oder das was unter dem Strich für Privat übrig bleibt? Und wie hoch wäre der?
Muss ich dem TH jeden Monat eine EÜR abliefern? Mein Steuerberater sagte mir, das ich nur eine Jahresendabrechnung (Gewinn-Verlust-Rechnung) machen muss!
Vielen Dank für Eure Antworten.
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Selbständig Abführung
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Es kommt eben nicht auf die Einnahmen an.