Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mmbeut am 15. Januar 2009, 01:27:01
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Hallo,
habe mal zwei Fragen zur Kurzarbeit.Das Unternehmen in dem ich beschäftigt bin geht nun in Kurzarbeit.
1.Muss ich dieses meinem Th melden oder läuft es alles sein normalen gang :gruebel:
2.Ändert sich was bei der Pfändung(ausser das es weniger wird) :rougi:
Danke für Eure Antworten :wink:
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Hallo,
informiere den TH sowie das Gericht über die anstehende Kurzarbeit und das reduzierte Einkommen. Dann bist Du Deiner Verpflichtung nachgekommen.
LG
MissTraut
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hallo....
also meine Frima hat auch seit 1. Juli Kurzarbeit. Ich muss an unterschiedlichen Tagen einen Tag ( =20% weniger) nehmen.
Meine Anwältin, die für mich in dem Insolvenzverfahren vertreten hat, hat mir nun mit geteilt, dass ich mich (um meinen Obliegenheiten nachzukommen - bin in der WVP) um einen Teilzeitjob bemühen sollte bzw. durch Absagen diese nachweisen kann das ich mich bemüht habe.
Dies erst mal für alle die auch Kurzarbeit haben und sich in der Insolvenz befinden zur Info.
Meine Frage jetzt kann das mein Insolvenzverwalter erwarten???
Denn welches Unternehmen stellt einen Mitarbeiter ein, der NUR an unterschiedlichen Tage kann, sich dann auch noch in der Insolvenz befindet (Mehraufwand für das Unternehmen) !? Außerdem muss ich dazusagen das ich zu 50% Schwerbehindert bin und auch keinen Job in Lebensmittelbereich annehmen kann.
Kann ich mich hierauf beziehen, dass ich 50% Schwerbenindet bin???
Liebe Grüsse
Orangelable
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Hallo,
Meine Anwältin, die für mich in dem Insolvenzverfahren vertreten hat, hat mir nun mit geteilt, dass ich mich (um meinen Obliegenheiten nachzukommen - bin in der WVP) um einen Teilzeitjob bemühen sollte bzw. durch Absagen diese nachweisen kann das ich mich bemüht habe.
das ist dummes Zeug. Sollten Sie einen Ihrem Ausbildungsstand angemessenen Job nachgehen, müssen Sie sich nun nicht auch noch um einen weiteren Teilzeitjob bemühen. Wenn Sie einen Job nachgehen, der weit unter Ihren persönlichen Voraussetzungen sind, dann sollten Sie, unabhängig von der Kurzarbeit, sich um einen besseren Job bemühen.
MfG
ThoFa
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Hallo,
ich habe seit Februar auch Kurzarbeit.
Es ist gesetzlich geregelt,das du während einer Kurzarbeit KEINEN nebenjob
annehmen darfst.
Wenn du vor der Kurzarbeit schon einen Nebenjob hattest,dann kannst
du den auch behalten.Ansonsten erst wieder wenn die Kurzarbeitszeit vorbei ist.
Vielleicht sollte sich dein TH mal informieren!
Gruß Krüemel
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Hallo @all,
um die Antwort von kruemel60 zu wiederlegen, habe ich keine 10 Sekunden gebraucht:
http://www.fragdienachbarn.org/kurzarbeit_und_nebenjob.html
Und wer sich die Mühe macht, die Broschüre der ARGE bzgl. Kurzarbeit einmal komplett durchzulesen wird feststellen, dass je nach Form der angemeldeten Kurzarbeit sogar die Möglichkeit besteht, dass die ARGE vom Kurzarbeiter fordert, dass er sich für die Zeit der Kurzarbeit um einen Alternativjob bemüht.
Gruß
wiwo
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Mir scheint zunächst ein Blick in den Arbeits- und/oder Tarifvertrag erforderlich, ob es dort nicht ein Nebentätigkeitsverbot gibt.
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Mir scheint zunächst ein Blick in den Arbeits- und/oder Tarifvertrag erforderlich, ob es dort nicht ein Nebentätigkeitsverbot gibt.
Wozu ? Die Frage ist, ob es zu den Obliegenheiten gehört, zusätzlich zum Hauptjob einer Nebentätigkeit einzugehen, dies kann verneint werden und fertig.
MfG
ThoFa
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Mag ja sein, man sollte den Blick aber auch mal etwas weiter schweifen lassen und in eine andere Richtung.