Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rasmatax am 01. November 2011, 15:45:30
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Hallo,
ich wollte mal nachfragen ob ich jetzt ohne Probleme umziehen kann/darf.
Meine WP ist am 27.10.2011 abgelaufen kann ich jetzt ohneProbleme umziehen?
Warum muss ich für Oktober noch ein eLohnabrechnung dem TH übergeben?
Wie lange muss ich noch Lohnabrechnungen an den TH schicken?
Wann ist der Spuk endlich vorbei?
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Sie können jederzeit umziehen, egal wie der Verfahrensstand ist!
Weil Ihre WVP erst am 27.10.2011 geendet hat, das Gehalt aus dem Oktober interessiert demzufolge den TH noch.
Meiner Meinung nach müssten Sie ab 1.11.2011 keine Abrechnungen mehr zusenden.
Sie sollten bald Post vom Gericht erhalten, aber sie können dem Gericht auch selbst schreiben, mit der Bitte die RSB zu erteilen.