Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Thaleia am 08. Dezember 2006, 11:37:14
-
Hallo... ich bin ganz neu hier und kurz davor, Privatinsolvenz zu beantragen. Wann genau beginnt die Wohlverhaltensphase? Also ab wann ist z.B. die Steuerrückerstattung nicht mehr pfändbar?
Vielen Dank für Eure Antworten. :-)
-
Nach dem die Schlußverteilung stattgefunden hat.
Das Amtsgericht wird Sie mit dem entsprechenden Beschluß informieren.
Vom Zeitraum her etwa 1 - 1,5 Jahre nach Eröffnung (dieser Zeitraum wird aber auf die 72 Monate mit angerechnet)[addsig]