Schulden > Die Wohlverhaltensperiode

Wohlverhaltensphase, Aufhebung der Zwangsverwaltung - neue Schulden

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Gast:
Ich befinde mich in der privaten Insolvenz seit über drei Jahren, habe allerdings meine ETW wieder zurückerhalten und bin für die Nebenkosten u.w. alleine verantwortlich ... ebenfalls kommt die Bank wieder und will zunächst über 3000 Euro. Wie kann es sein, dass ich während der Insolvenz jetzt neue Schulden mache, wegen denen ich in die Insolvenz gegangen bin. Wer kann  mir hier raten, denn ich werde ja entsprechen der Pfändungstabelle gepfändet. Meinen studierenden Sohn unterstütze ich von dieser gepfändeten Summe mit über 450 Euro, weil der Vater sich in HartzIV verabschiedet hat. Wie kann ich abwenden, dass mir die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird, da ich jetzt neue Schulden mache. Kann die Bank mich in dieser Zeit mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erneut während dieser Phase zu Zahlungen verpflichten, die ich gar nicht leisten kann aus den geschilderten Gründen. Wer kann mir hier einen Rat geben.

ThoFa:
Hallo,

bei der ETW handelt es sich vermutlich um eine Schrottimmo, die nicht zu verwerten ist !?!

Aber wofür will die Bank 3.000,00 € ? Was soll das sein ?

MfG

ThoFa

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