25.01.2006 um 07:48 Uhr, ThoFa : Hallo,
nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht, nachdem es Gläubiger, Treuhänder und Schuldner angehört hat, über die Restschuldbefreiung. Dies passiert in aller Regel schriftlich. Bedeutet in der Praxis, das Gericht schreibt alle an und teil mit, dass die RSB erteilt wird. Die Gläubiger erhalten eine Frist, innerhalb dieser sie einen Versagungsantrag stellen können.
MfG
ThoFa
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