Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Norbi76 am 25. April 2007, 19:31:50

Titel: Wohlverhaltensphase / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Norbi76 am 25. April 2007, 19:31:50
Hallo  ;)

ich bin mir etwas unschlüssig und da man hier ja immer ne Antwort auf alle Fragen erhält, probier ich´s auch diesmal wieder hier  :D

Ich hatte vor  4 Wochen meinen "Schlusstermin" bei Gericht. Seither hab ich eine Abschrift dessen erhalten, was man mir vor Gericht vorgelesen hat. Hat ab diesem Zeitpunkt nun meine Wohlverhaltensphase begonnen, oder werde ich dazu nochmal extra informiert?

Heute hatte ich nämlich die Betriebskostenabrechnung 2006 meines  Vermieters im Briefkasten. Ich soll 300,00€ zurück erhalten. Ne schöne Sache, wenn man das Geld behalten darf. Im letzten Jahr mußte ich alles abgeben, muß ich nun wieder meinen IV informieren?

Danke für die Aufmerksamkeit 8)
Titel: Re: Wohlverhaltensphase / Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: ThoFa am 26. April 2007, 01:21:45
Hallo,

Sie erhalten noch einen Beschluss über die Ankündigung der RSB sowie die Aufhebung des Verfahrens, erst dann beginnt die WVP.
Tja und damit ist auch klar wer die Erstattung erhält, die Masse. Aber nicht allzu tzraurig sein, geht ja zunächst auf die Kosten des Verfahrens.

MfG

ThoFa