Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: euch61 am 08. Juli 2011, 10:33:01

Titel: Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe
Beitrag von: euch61 am 08. Juli 2011, 10:33:01
Hallo, hab mal wieder eine Frage:

in 2009 wurden meine Frau und ich von unserer Ex-Vermieterin verklagt(Streitwert 1000€). Wir befanden uns beide noch im laufenden Isolvenzverfahren und erhielten Prozesskostenhilfe. Die Klage wurde allerdings zurückgezogen, die Prozesskostenhilfe übernahm unsere Kosten.

Nun befinden wir uns in der Wohlverhaltensphase und sollen gem § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO unsere Einkommenverhätnisse erneut erklären.

Wir sind beide berufstätig und führen das pfändbare Einkommen an den TH ab.

Frage: Müssen wir nun die PKH zurückzahlen????? :dntknw:

Titel: Re: Wohlverhaltensphase, Prozesskostenhilfe
Beitrag von: Insoman am 08. Juli 2011, 13:02:59
Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse seit 2009 verbessert haben, können Sie zur Ratenzahlung herangezogen werden..