Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tom12345 am 14. Februar 2008, 13:25:36
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Hallo,
ich befinde mich in der WVP und gehe einer Vollzeit Beschäftigung nach. Die monatlichen Abzugebenden Beträge werden dem Treuhänder überwiesen;insofern ist alles o.k und läuft.
Bei der Überlegung in die Selbstständigkeit zu gehen, beschäftigt mich der §295 (2) INSO - übersetzt heißt es, das ich meine Einnahmen vergleichbar mit dem Nettoverdienst sehen muss, oder ist Einnahme minus Kosten= Nettoverdienst zu verstehen?
Wäre nett, falls mir jemand diese Frage beantworten kann:
Danke
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Die Zahlungen sollen fiktiven Einkünften entsprechen, die Du durch ein angemessenes Dienstverhältnis erhalten würdest.
Bsp. Du bist jetzt Maler und erhälst ein angemessenes Gehalt in Höhe von 2.000,00 Euro, so wird dieses Gehalt auch bei der selbständigen Tätigkeit in der WVP berücksichtigt. Egal ob du mehr oder weniger Verdienst. Das Risiko des Selbständigen wird damit abgedeckt.
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Hallo dobberstein,
danke für die Antwort; ganz nachvollziehen hann ich das noch nicht.
heißt es übersetzt, das wenn ich mehr verdienen als z.B in deinem Beispiel 2000,-€ nicht mehr abgeben muss?
Danke für die nochmalige Antwort
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Meines Wissen ja, soweit vergleichbares , angemessenes Dienstverhältnis.
Aber Obacht: Wenn du alsbald als selbständiger Maler einen Betrieb mit 20 Leuten führst, so ist dies keine vergleichbare Tätigkeit mehr - dann bist Du Geschäftsführer und kein M;aler mehr. ???