Schulden > Die Wohlverhaltensperiode

Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch

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miezi2410:
Da ich leider nichts wirklich neues zum Thema gefunden habe, stelle ich die Frage einfach mal mal neu ein.

Wie verhält es sich heutzutage mit Sparen/Sparbuch in der Wohlverhaltensphase.
Mein Mann und ich sind beide aus gesundheitlichen Gründen in PI gegangen und beziehen beide EU-Renten unterhalb der Pfändungsgrenze. Wir würden aber trotzdem gerne den ein oder anderen Euro zurücklegen und das nicht unter das Kopfkissen. Irgendwann müssen dritte Zähne sein etc.
Wie verhält es sich nun heutzutage? Ich habe leider sehr viele gegensätzliche Sachen im Netz gelesen. Die einen sagen, das wird gepfändet, andere (sogar Anwaltsseiten) sagen, man darf sparen. Wer kennt sich echt aus? Mein Treuhänder hat leider Urlaub bis Mitte Januar.
Vielen Dank im Voraus und allen schöne Weihnachten..............

KarlPaul:
Ihr könnt Sparen und auch neue Schulden machen. Das gefährdet BEIDES die Restschuldbefreiung nicht.

Der einzig heikle Moment wäre nur, falls noch offen, wenn nach der Erteilung der RSB noch Verfahrenskosten offen sind.
Und falls man dann eine Stundung beantragt und in dem Antrag das Ersparte Sparbuch vergisst... . Ansonsten egal.

In Anbetracht aber das auf Sparbüchern keine Zinsen mehr gezahlt werden sehe ich zur Keksdose keinen gravierenden Nachteil. 

Viele Zahnärzte arbeiten beim Zahnersatz mit Kredit. Hier sind die Hürden so gering das ich auch in meiner WVP
meine Kronen auf Kredit machen lassen konnte. Es wird nicht einfacher wenn man damit wartet. 

miezi2410:
Mir geht es auch nicht um die RSB sondern um das hier:
https://schupppartner.blog/wp-content/uploads/2014/01/bgh-26-09-2013-ix-zb-247-11.pdf

dass derartige Ersparnisse gepfändet werden können.
Das Urteil ist von 2013. Deswegen frage ich ja, ob jemand weiss, wie es heut ist.
Darf ich offiziell sparen, ohne dass mir das weggepfändet wird?

Was die Verfahrenskosten betrifft.....zahlen wir jeden Monat jeder was in ein separates Konto bei unserer Treuhänderin ein,
um nach 5 Jahren schon RAUS zu sein.

KarlPaul:
@miezi

Hier ist korrekt geurteilt. So wie ich es lese geht es hier um die erste Phase des Insolvenzverfahrens.
Da gehören solche Gelder in die Insolvenzmasse.
Wir reden hier aber um das Sparen in der zweiten Phase oder der WVP. Da ist Sparen erlaubt. 

miezi2410:
Ah ok, war das schon immer so oder ist das eher neu?
WEIL uns unsere Insolvenzanwältin vor gut 4 Jahren riet,
nichts auf dem P-Konto zu lassen und Erspartes daheim zu "bunkern"!

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