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Autor Thema: Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch  (Gelesen 19601 mal)

miezi2410

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Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« am: 21. Dezember 2018, 20:34:04 »

Da ich leider nichts wirklich neues zum Thema gefunden habe, stelle ich die Frage einfach mal mal neu ein.

Wie verhält es sich heutzutage mit Sparen/Sparbuch in der Wohlverhaltensphase.
Mein Mann und ich sind beide aus gesundheitlichen Gründen in PI gegangen und beziehen beide EU-Renten unterhalb der Pfändungsgrenze. Wir würden aber trotzdem gerne den ein oder anderen Euro zurücklegen und das nicht unter das Kopfkissen. Irgendwann müssen dritte Zähne sein etc.
Wie verhält es sich nun heutzutage? Ich habe leider sehr viele gegensätzliche Sachen im Netz gelesen. Die einen sagen, das wird gepfändet, andere (sogar Anwaltsseiten) sagen, man darf sparen. Wer kennt sich echt aus? Mein Treuhänder hat leider Urlaub bis Mitte Januar.
Vielen Dank im Voraus und allen schöne Weihnachten..............
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2018, 21:01:29 »

Ihr könnt Sparen und auch neue Schulden machen. Das gefährdet BEIDES die Restschuldbefreiung nicht.

Der einzig heikle Moment wäre nur, falls noch offen, wenn nach der Erteilung der RSB noch Verfahrenskosten offen sind.
Und falls man dann eine Stundung beantragt und in dem Antrag das Ersparte Sparbuch vergisst... . Ansonsten egal.

In Anbetracht aber das auf Sparbüchern keine Zinsen mehr gezahlt werden sehe ich zur Keksdose keinen gravierenden Nachteil. 

Viele Zahnärzte arbeiten beim Zahnersatz mit Kredit. Hier sind die Hürden so gering das ich auch in meiner WVP
meine Kronen auf Kredit machen lassen konnte. Es wird nicht einfacher wenn man damit wartet. 
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2018, 21:08:39 von KarlPaul »
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2018, 21:18:09 »

Mir geht es auch nicht um die RSB sondern um das hier:
https://schupppartner.blog/wp-content/uploads/2014/01/bgh-26-09-2013-ix-zb-247-11.pdf

dass derartige Ersparnisse gepfändet werden können.
Das Urteil ist von 2013. Deswegen frage ich ja, ob jemand weiss, wie es heut ist.
Darf ich offiziell sparen, ohne dass mir das weggepfändet wird?

Was die Verfahrenskosten betrifft.....zahlen wir jeden Monat jeder was in ein separates Konto bei unserer Treuhänderin ein,
um nach 5 Jahren schon RAUS zu sein.
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2018, 21:33:46 »

@miezi

Hier ist korrekt geurteilt. So wie ich es lese geht es hier um die erste Phase des Insolvenzverfahrens.
Da gehören solche Gelder in die Insolvenzmasse.
Wir reden hier aber um das Sparen in der zweiten Phase oder der WVP. Da ist Sparen erlaubt. 
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2018, 21:47:02 »

Ah ok, war das schon immer so oder ist das eher neu?
WEIL uns unsere Insolvenzanwältin vor gut 4 Jahren riet,
nichts auf dem P-Konto zu lassen und Erspartes daheim zu "bunkern"!
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #5 am: 21. Dezember 2018, 22:01:42 »

Das war schon immer so in der Insolvenz.

P-Konto ist eine andere Sache. Hier bitte immer den überschüssigen Betrag abheben und erst auf dem Konto sparen wenn die RSB durch ist.

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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #6 am: 21. Dezember 2018, 22:15:20 »

ÄHM, jez bin ich verwirrt und bitte um Entschuldigung.
Auf dem P-konto darf ich nichts liegen haben, aber ein Sparkonto darf ich schon haben mit Guthaben?Habe ich das richtig verstanden?
Ich bin da manchmal etwas schwer von kapito, weil ich Autistin bin und brauche das klar ausgedrückt sorry.......................
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #7 am: 21. Dezember 2018, 22:32:42 »

Du darfst in der WVP generell sparen.

Das mit dem P-Konto kam hier erst später ins Spiel.
Man kann ein P-Konto auch ohne Insolvenz haben und führen. In der Insolvenz dient es auch dem Einzug von Masse.

In der WVP allein brauchst Du kein P-Konto mehr. Wozu auch? Oder gibt es Neuschulden?   
Also entweder in ein normales Konto umwandeln oder wenn die Bank zickt einfach ein neues Konto eröffnen.
Du kannst so viele Konten haben wie Du magst.
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2018, 22:53:29 »

Das mit dem Umwandeln in ein normales Konto habe ich letzte Woche mal bei der Bank angesprochen. Die meinten nur, dass es durchaus sein kann, dass wer meint, uns pfänden zu müssen, auch wenn KEINE Neuverschuldungen vorliegen. Sie würden uns die Konten dann allerdings nicht mehr zurück in P-Konten verwandeln. Das gänge nicht.

Worum es mir eben hauptsächlichst ging, dass mir von meinem Ersparten nichts weggepfändet werden kann.
Daheim liegen lassen möchte ich es nicht mehr. Bei uns passieren rundum relativ viele Einbrüche und irgendwie muss man doch was auf der Kante haben für Notfälle, aber eben nicht Daheim. Das wiederstrebt mir zunehmend.
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #9 am: 22. Dezember 2018, 09:08:49 »

Um ganz sicher zu gehen bleibt bei Bargeld und Keksdose. Noch gibt es Bargeld. Und bei allen Respekt:
Um welche Summen wird es denn hier gehen?

Unanbhängig vom Insolvenzverfahren hat jeder Anspruch auf ein P-Konto. Das früher schon mal ein P-Konto bei
dieser Bank existierte ist kein Kriterium es zukünftig auszuschliessen. Aber die Banken tun sich hier schwer.
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #10 am: 22. Dezember 2018, 11:13:42 »

""Um ganz sicher zu gehen bleibt bei Bargeld und Keksdose. Noch gibt es Bargeld. Und bei allen Respekt:
Um welche Summen wird es denn hier gehen?""

um, für uns, viel geld.
du brauchst ja bloss mal zu rechnen, wenn 2 rentner trotz nicht allzuhoher rente, in der lage sind,
nur nen "fuffi" monatlich über jahre in die keksdose zu legen. aber genau DIE will ich nicht mehr.

ich ruf jetzt in 14 tagen meine treuhänderin an und frage, wie es richtig ist.

ich danke dir trotzdem für deine bemühungen und wünsche dir ein "frohes fest" und einen "guten rutsch"!

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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #11 am: 22. Dezember 2018, 12:27:07 »

Denkt aber daran das Eurer Treuhänder nicht Eurer Berater oder Anwalt ist.
Er ist im Auftrag Eurer Gläubiger für deren Interessen eingesetzt.
Behandelt ihn immer als gegnerische Partei und erzählt ihm nichts was gegen Euch verwendet werden könnte.
 
Und solange keine Koffer voll Bargeld zusammenkommen... . Fangt doch erst einmal an.
Und glaubt mir in eine Keksdose o.ä. passt eine Menge Bargeld.

Auch ein frohes Fest !
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Wandervogel

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #12 am: 22. Dezember 2018, 12:40:32 »

... weil ich Autistin bin und brauche das klar ausgedrückt sorry.......................
Hallo, Frau Kollegin ...

ÄHM, jez bin ich verwirrt und bitte um Entschuldigung.
Auf dem P-konto darf ich nichts liegen haben, aber ein Sparkonto darf ich schon haben mit Guthaben?Habe ich das richtig verstanden?
Falsch verstanden. Du darfst sowohl auf dem P-Konto etwas liegen haben, als auch auf einem Sparbuch. Nur, wenn es noch Kontopfändungen gibt, dann wird dir dein Guthaben auf dem P-Konto über dem Freibetrag weggenommen. Wenn es keinen Insolvenzbeschlag und keine Kontopfändungen mehr gibt, ist ein P-Konto übrigens überflüssig. Das hat KarlPaul ja auch schon geschrieben.

Die Idee, die TH anzurufen, halte ich für sehr schlecht. Absolut schlecht. Auch eine wohlmeinende TH, die von euerm Ersparten erfahren hat, kann das nicht einfach vergessen. KarlPaul hat ja schon die Probleme, die daraus resultieren können, beschrieben.

Mit dem Sparbuch ist das überhaupt so eine Sache. Zinsen bringt es so gut wie keine, das Lagern des Geldes unter dem Kopfkissen bringt also keinen nennenswerten Verlust. Aber es ist dokumentiertes Vermögen. Wenn die RSB platzt, oder wenn man Kostenstundung bzw. Kostenstreichung vier Jahre nach der RSB haben möchte, dann ist das Guthaben möglichweise weg.

Ich halte deswegen auch nichts davon, beim TH freiwillige Leistungen zu erbringen. Das Geld ist auch jeden Fall weg. Auch wenn es aus welchen Gründen auch immer mit den 5 Jahren nichts werden sollte. Wenn mir rein rechtlich die Stundung und später der Erlass der Gerichtskosten wegen meines niedrigen Einkommens zusteht, dann nehme ich ihn auch in Anspruch.
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #13 am: 22. Dezember 2018, 16:36:39 »

Zitat
Ich halte deswegen auch nichts davon, beim TH freiwillige Leistungen zu erbringen. Das Geld ist auch jeden Fall weg. Auch wenn es aus welchen Gründen auch immer mit den 5 Jahren nichts werden sollte. Wenn mir rein rechtlich die Stundung und später der Erlass der Gerichtskosten wegen meines niedrigen Einkommens zusteht, dann nehme ich ihn auch in Anspruch.

Ich sehe keinen Grund, warum es nach 5 Jahren nichts werden sollte.

Ich meine, das kann man sehen oder halten wie man will. Wir jedenfalls wollen nach 5 Jahren einfach RAUS sein, unsere Ruhe haben und uns nicht noch Jahre mit dem Gericht rumschlagen, ob wir die Kosten erlassen bekommen oder nicht.
Das wird doch ein "Kaugummi" ohne Ende, bis dann mal Ruhe ist mit der Geschichte. Und wir wollen so schnell wie möglich Ruhe haben und möglichst wenig erinnert werden, wie schnell man Pleite sein kann, nur weil einem die Gesundheit verlässt.
Weisst du, bei uns ist das einfach so, ich geh jez lieber nebenbei Putzen und drück das an die TH ab und merk das egtl. gar nicht so, was da weg geht,
als wenn ich mich NOCH LÄNGER rumärgern muss.
Aber wie gesagt, das kann jeder so halten, wie er will.
Wenn ich könnte und auch mein Mann, wären wir beide gerne gesund und gar nicht erst in diese bescheidene Lage gekommen.
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #14 am: 24. Dezember 2018, 11:16:14 »

"Ich sehe keinen Grund, warum es nach 5 Jahren nichts werden sollte."

Das kann schnell schief gehen.

"ich geh jez lieber nebenbei Putzen"

Ich gehe davon aus das Du Deine Arbeitsstelle dem TH ordnungsgemäß gemeldet hast.
Denn ein Verstoß wäre böse.
Siehe § 295 InsO,  hier 3.
Ein Verstoß dagegen kann die RSB kosten für die Ihr ja schon freiwillig soviel Vorkasse leistet.

« Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 11:26:46 von KarlPaul »
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #15 am: 24. Dezember 2018, 16:33:50 »

Zitat
Ich gehe davon aus das Du Deine Arbeitsstelle dem TH ordnungsgemäß gemeldet hast.
Denn ein Verstoß wäre böse.
Siehe § 295 InsO,  hier 3.
Ein Verstoß dagegen kann die RSB kosten für die Ihr ja schon freiwillig soviel Vorkasse leistet.

Sicher, wenn ich nicht alles weiss, heisst ja nicht, dass ich DAS nicht weiss. Und wir leisten ja nicht Vorschuss nur für die RSB,
sondern für alle anfallende Gerichtskosten sowie Treuhänderkosten, die ja beide so oder so anfallen.
PS: wenn ich "nebenbei" geschrieben habe, dann meinte ich damit, dass ich das NEBEN meiner rente mache.

Zitat
Das kann schnell schief gehen. 


Erklärung: Was soll schief gehen, wenn man sich an die Regeln hält? Ich verstehe deine Aussage nicht.



« Letzte Änderung: 25. Dezember 2018, 20:23:59 von miezi2410 »
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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #16 am: 25. Dezember 2018, 20:29:40 »

"die ja beide so oder so anfallen."
nicht zwingend in Eurem Fall, aber Ihr wollt es ja so freiwllig.
TH wird sich freuen.

Wenn Ihr Euch an alle Regeln haltet wird alles klappen.
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #17 am: 25. Dezember 2018, 21:24:58 »

Zitat
nicht zwingend in Eurem Fall, aber Ihr wollt es ja so freiwllig.


dann spiel bitte mal den ERKLÄRBÄR!
wie läuft sowas ab?
meines wissens nach wird man bis 4 jahre nach der RSB weiter kontrolliert, ob man die KOSTEN bezahlen kann oder nicht.
wenn nicht, wird einem das erlassen .
ABER man darf in dieser zeit wieder nirgendwo ein guthaben bilden haben oder sonst irgendwas,
WEIL die einem dann erst einmal die gerichtskosten abziehen, weil man vater staat ja was schuldet.
ODER wird man dann, wenn über einer pfändungsfrenze liegt wieder mal gepfändet????????????
oder was passiert dann?

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KarlPaul

Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #18 am: 26. Dezember 2018, 08:40:38 »

Man hat ein Pfändbares Einkommen und dann wird es gepfändet.
Hat man genug für die Kosten zusammen zusammen wird nach 5 Jahren die RSB erteilt.
Hat man nicht genug zusammen dann ein Jahr später.

Zuerst werden natürlich die Verfahrenskosten (Gericht, Treuhänder) bezahlt.
Diese Kosten werden während des Verfahrens entweder komplett gestundet oder das Gericht beschließt das,
wenn man kein pfändbares Einkommen hat das man 119 € pro Jahr an den TH überweist.
(So war es bei mir, es "gelang" mir einfach nicht ein pfändbares Einkommen zu erzielen.).

Ist das Verfahren beendet und die RSB erteilt dann kommt die Kostenrechnung.
Hat man immer noch kein pfändbares Einkommen, dann kann man erfolgreich formlos bei Justizkasse stunden.
Nach weiteren vier Jahren wird noch einmal geprüft und das war es dann.
Hat man die ganze Zeit einfach kein pfändbares Einkommen wird man letztendlich ohne Zahlung der Verfahrenskosten  die RSB bekommen.

Habe einen Freund bei dem es so läuft. Seit seiner RSB 2015 gab es keinen Kontakt mit der Justizkasse mehr.
Sollten sie sich nächstes Jahr melden wird er weiter auf Hartz IV sein und das wird es dann final erledigen.

Da ich selbst nach meiner RSB wieder gut verdient habe, musste ich die Kosten bezahlen, allerdings in Raten.
Für mich war es nur wichtig das kein Cent an die Gläubiger fliesst. 
 

 


« Letzte Änderung: 26. Dezember 2018, 08:50:21 von KarlPaul »
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miezi2410

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Antw:Wohlverhaltensphase Sparen Sparbuch
« Antwort #19 am: 26. Dezember 2018, 12:33:19 »

Zitat
Für mich war es nur wichtig das kein Cent an die Gläubiger fliesst.

Genauso handhaben bzw. sehen wir das auch.

Bei unserer TH habe ich nicht wirklich das Gefühl, dass sie unser "Feind" ist. Sie meint u.a., dass es gut ist, dass man PI eingeführt hat und Leute neu starten können.
Es gab von Vorneherein eine Absprache, wie das Ganze laufen kann oder nicht. Auch so, wie du es eben beschrieben hast, aber auch, dass man hier dann 4 Jahre nach der RSB noch ziemlich am A.... geleckt wird, ob man das Geld hat oder nicht. Sprich: dass die einem hier ziemlich auf den Keks gehen und einen kontrollieren.

Wir sind dann ausgegangen von einem Mindestsatz (Gerichts- und Treuhänderkosten) von 1200€ verteilt auf 60 Monate machen 20€ im Monat pro Nase.
Da geht nichts an die Gläubiger sondern nur reine Verfahrenskosten und wie du so schön sagst, machen wir das freiwillig, weil wir den "Käse" nach 5 Jahren hinter uns haben wollen.
Damals sind wir sogar noch davon ausgegangen, dass wir beide einen 450€-Job finden, damit ÜBER der Pfändungsgrenze liegen und die Verfahrenskosten dann sowieso zahlen müssen. Aber das ist so nicht eingetreten.
Wie gesagt, das ist unsere Einstellung dazu. Wir möchten einfach bei Zeiten einen Schlussstrich unter die Sache ziehen.
Und ich denke, das kann ja jeder so handhaben, wie er das möchte.
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