Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ChrisWien am 11. Juli 2008, 15:51:24

Titel: Wohlverhaltensphase und Auswandern nach Österreich
Beitrag von: ChrisWien am 11. Juli 2008, 15:51:24
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage, ich befinde mich in der WVP und lebe in Österreich wegen eines Arbeitsverhältnisses.
Nun schrieb mein Inso- verwalter eine Mail in der stand das er überlege mich nach österreischischem Insolvenzrecht zu behandeln (sprich existenzminimum bei meinem Nettoeinkommen von 1300,- ca in höhe von 855;- wovon ich momentan durch meine hohen kosten nicht existieren kann), nun die Frage müsste er mich nicht weiterhin nach dem deutschen Pfändungstabellen behandeln?
Ist es denn zulässig mich nach einem anderen Insolvenzrecht zu beurteilen wenn ich wegen der Arbeit in Österreich lebe ?  :Oh_no:

vielen dank schonmal für diehilfe im voraus!

Chris

Titel: Re: Wohlverhaltensphase und Auswandern nach Österreich
Beitrag von: ThoFa am 11. Juli 2008, 16:29:59
Hallo,

also nach dem Insolvenzrecht Österreichs kann er Sie ganz sicher nicht "behandlen". Was er meint ist, dass er die Pfändungstabelle Österreichs heranziehen möchte. Meiner Meinung nach ist das richtig, aber es gibt auch Gegenmeinungen, die besagen, dass weiterhin die deutsche Pfändungstabelle zu gelten hat. Dazu gibt es auch ein Urteil:

Das Amtsgericht Deggendorf hat in einem Beschluss vom 14. 2. und 8. 3. 2007 (AZ:IK 255/03) beschlossen, dass

1. Zur Bestimmung der Höhe des pfändbaren Teils des Einkommens, findet bei einem in Deutschland wohnenden, aber in Österreich arbeitenden Schuldner deutsches Recht (§§ 850 ff. ZPO) Anwendung.

2. Allein der Umstand, dass der Schuldner seine Arbeit in einem anderen Land verrichtet, verändert nicht die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Stellt er in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Änderung der Bestimmung des pfändbaren Betrages, so ist dafür das Insolvenzgericht in Deutschland zuständig.


MfG

ThoFa