Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: juergengrisu am 21. Juli 2010, 10:08:53

Titel: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
Beitrag von: juergengrisu am 21. Juli 2010, 10:08:53
hi ;)
ich bin 2 Vorsitzender in einem Gemeinnützigen Verein der jetzt vom Kreis gefördert werden soll, es muss ein Kredit  aufgenommen werden wo mir klar ist das ich ihn nicht unterschreiben darf und auf nicht machen werde, ich bin noch 3 Monate in der WVP und möchte mich absichern...

was haltet ihr davon???

beste Grüße

von Juergen
Titel: Re: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
Beitrag von: Fallera am 21. Juli 2010, 10:40:32
Hi,

warum dürfen sie ihn nicht unterschreiben? Mal abgesehen davon das es wahrscheinlich keinen sinn macht?

Titel: Re: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
Beitrag von: juergengrisu am 21. Juli 2010, 16:25:59
Hi Fallera,

mein TH meine ich solle es nicht wegen der gefahr meine RSB zu gefährden--- das ist mir Klar aber es ist halt ein Kredit ich bin mir nicht sicher , aber wir ändern gerade unsere Satzung ....

beste grüße

juergengris
Titel: Re: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
Beitrag von: Feuerwald am 21. Juli 2010, 17:21:57
mein TH meine ich solle es nicht wegen der gefahr meine RSB zu gefährden

-> das halte ich für Unsinn. Mal abgesehen davon, dass der Verein als eigene juritische Person den Kredit aufnimmt, ist es kein Verstoß gegen die Obliegenheiten im RSB Verfahren neue Verbindlichkeiten einzugehen.