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Autor Thema: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen  (Gelesen 3443 mal)

beasco

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Hallo,

leider habe ich keine passende Antwort gefunden:

Ich befinde mich seit Mai 2011 in der Wohlverhaltensphase mit RSB.

Im November 2012 erhielt ich nun vom Jobcenter eine Aufforderung Unterhalt für meine beiden Kinder (Zwillinge) zu zahlen.
Ich solle monatlich 251,-- € zahlen; fast soviel, wie monatlich von meinem Gehalt für den TH einbehalten wird.

Nun habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich insolvent bin, weiss aber, dass Unterhaltszahlungen vorrangig sind und auch in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden.

Bis heute habe ich leider nichts gehört und das einbehaltene Gehalt fließt weiterhin auf das Konto des Treuhänders.
Mitlerweile sind fast 1500,-- Unterhalt fällig.

Was kann ich tun?

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Unterhalt vor Pfändung steht?

Vielen lieben Dank für Eure Antwort.

Bea
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Insokalle

Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #1 am: 25. April 2013, 11:53:04 »

Nein, Ihre Annahme ist falsch, gehört leider zu den hartnäckig und weit verbreiteten Gerüchten. Pfändungen sind kein Quartettspiel. Unterhaltspfändung sticht eine normale Pfändung nicht aus. Es bleibt beim Prioritätsprinzip. Der abgetretene pfändbare Lohnanteil geht an den TH. Der Unterhaltsgläubiger kann aber in den unpfändbaren Bereich pfänden, denn die Pfändungsgrenzen gelten für ihn nicht (§ 850d ZPO, erweiterte oder bevorrechtigte Pfändung). Damit müssen Sie rechnen, wenn es Neuforderungen sein sollten, die nach Verfahrenseröffnung entstanden sind.

Insgesamt sind Ihre Infos sehr dürftig. Vermutlich muss der ganze Fall mal auf den Prüfstand und zwar möglichst schnell, wenn die Rückstände weiter auflaufen. Ggf. nach Beratungsschein fragen.

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beasco

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Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #2 am: 29. April 2013, 18:53:57 »

Hallo Insokalle,

vielen Dank für Deine Antwort; aber wieso finde ich dann solche Aussagen:

2. Sicherung des laufenden Unterhalts
Wie auch in § 100 InsO geregelt ist auch im laufenden Insolvenzverfahren die bestehenden laufenden Unterhaltsansprüche zu berücksichtigen. Der Insolvenzverwalter, der von der Unterhaltsverpflichtung Kenntnis hat, kann die zu viel vom Arbeitsgeber erhaltenen Beträge nicht vereinnahmen. (auch wenn man in der Praxis gerne den Kurs fährt, was mal auf dem Konto ist bleibt auch auf dem Konto.) Soweit der Insolvenzverwalter den laufenden Unterhalt nicht unmittelbar an die Kindsmutter oder Jugendamt weiterleiten möchte (meist nicht der Fall, weil nicht Aufgabe des Verwalters) so hat er Ihnen zur Erfüllung des laufenden Unterhaltes die zuviel überwiesenen Beträge zu überweisen, damit Sie selbst die Zahlungen vornehmen können.
Der Insolvenzverwalter darf nur die Beträge zur Verteilung an die Gläubiger vereinnahmen, die auch tatsächlich pfändbar sind.


Meiner Meinung nach ist dies auch richtig, da jede "Pfändungstabelle" den Unterhalt, der an unterhaltspflichtgige Personen zu leisten ist, berücksichtigt. Erst wenn man die richtige Spalte gefunden hat (Nettogehalt abzgl. der unterhaltspflichtigen Personen) ist der Betrag ersichtlich, der dann noch an den TH gezahlt werden kann.

Is doch richtig, oder?

Danke Bea
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Feuerwald

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Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #3 am: 29. April 2013, 19:19:07 »


Der Insolvenzverwalter darf nur die Beträge zur Verteilung an die Gläubiger vereinnahmen, die auch tatsächlich pfändbar sind.

Sie müssen schon genau erklären, wie der Sachstand bei Ihnen ist.

a) Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?
b) Wie viel wird davon derzeit gepfändet?
c) Hatte der Arbeitgeber Kenntnis von den gesetzlichen unterhaltspflichtigen Personen und ab wann?

Ich vermute mal die Kinder wurden bislang bei der Berechnung des Pfändungsbetrages vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt?
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beasco

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Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #4 am: 29. April 2013, 19:42:28 »

Hallo Feuerwald,

vielen Dank für Deine Antwort.

Fakt ist folgendes:

a) Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?
   Wie wir gerade berechnet haben: 1.316,61 €

b) Wie viel wird davon derzeit gepfändet?
   203,78 werden als "persönlicher Abzug" an den TH abgeführt

c) Hatte der Arbeitgeber Kenntnis von den gesetzlichen unterhaltspflichtigen Personen und ab wann?
   WHP mit RSB seit 21.01.2010 - damals keine Unterhaltsforderungen!!!
   Anschreiben vom Jobcenter bekommen, dass Unterhalt für 2 Kinder gefordert wird am 15.11.2012

Das sind die Eckdaten. Ich hoffe sie sind aausreichend.

Herzlichen Dank

Bea
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Insokalle

Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #5 am: 30. April 2013, 10:56:41 »

Die Daten widersprechen sich. Und so richtig schlau werde ich immer noch nicht.
Meines Wissens wird übrigens noch so verfahren, dass an sich unterhaltsberechtigte Personen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.
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Feuerwald

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Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #6 am: 30. April 2013, 11:57:36 »

Weisen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend nach, dass Sie Unterhalt für zwei Kinder zu zahlen haben. Damit sollte zumindest für die Zukunft der bislang pfändbare Teil bei Ihnen auf den Konto landen. Damit können Sie dann den laufenden Unterhalt bezahlen.

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beasco

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Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #7 am: 30. April 2013, 12:10:53 »

Die Daten widersprechen sich. Und so richtig schlau werde ich immer noch nicht.
Meines Wissens wird übrigens noch so verfahren, dass an sich unterhaltsberechtigte Personen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. [/i]


Hallo Insokalle,

Fakt ist, dass bereits Wohlverhaltensperiode läuft mit Restschuldbefreiung.
Erst 1 Jahr nach Eintritt kam die Kindsmutter drauf, dass da noch jemand ist,
von dem sie Unterhalt bekommt, für die beiden Kinder.
Nun ist die Frage, ob jetzt derst mal der Unterhalt gezahlt werden muss,
also die Zahlungen an den TH eingestellt werden.
Unterhalt wird ja schließlich in der Pfändgungstabelle auch berücksichtigt!
 Danke  :cool:


Weisen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend nach, dass Sie Unterhalt für zwei Kinder zu zahlen haben. Damit sollte zumindest für die Zukunft der bislang pfändbare Teil bei Ihnen auf den Konto landen. Damit können Sie dann den laufenden Unterhalt bezahlen.


[/i]

Hallo Feuerwald,
so haben wir uns das gedacht. Wir werden alles in Gang setzten!

Danke dafür


Frage wäre aber noch, was mit dem Geld ist, dass der TH in den letzten Monaten erhalten hat,
obwohl er wusste dass Unterhaltsforderungen gestellt wurde??? 
:gruebel:


?
« Letzte Änderung: 30. April 2013, 12:20:51 von beasco »
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waldi

Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #8 am: 01. Mai 2013, 08:53:11 »

Soll dies heißen, dass der TH (bzw. der Arbeitgeber) im November letzten Jahres umgehend über das Schreiben des Jobcenters vom 15.11.2012 informiert worden ist?
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beasco

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Re: Wohlverhaltensphase und nun kommen Unterhaltsforderungen
« Antwort #9 am: 01. Mai 2013, 12:16:30 »

 :heulen: :cry:

weia... der Arbeitgeber weiss erst mal noch nix, :nono:

und die TH hat´s auch erst erfahren, nachdem die aktuelle Gehaltsbescheinigung*
beim Jobcenter zur Berechnung des Unterhaltes eingegangen ist...
und das war Anfang März  :Oh_no:

*Gehaltsbescheinigungen erhalten wir nicht monatlich,
nur wenn sich etwas ändert.... Angestellter bei der Polizei

Morgen gehen wir zum Anwalt, dann schauen wir weiter.

Traurigen 1. Mai an alle  :Hammer:
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