Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
		Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Doerk am 26. März 2013, 19:06:18
		
			
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				Ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase und bekomme jetzt ein Drittel eines 
 Ackerlandes (kein Bauland) per Notar geschenkt.
 Wollte wissen ob es wirklich stimmt das in der Wohlverhaltensphase eine Schenkung zu 100% mein Eigentum bleibt?
 Muss ich den Insolvenzverwalter trozdem informieren? Bekommt er es überhaupt mit?
 
 
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				Fremdschenkung oder Familie (vorgezogenes Erbe)?
			
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				keine Fremdschenkung sondern vom Vater aber eigentlich nicht als vorgezogenes Erbe gedacht.
 Gute frage nächste Frage,ab wann gilt eine Schenkung als vorgezogenes Erbe?