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Autor Thema: wohlverhaltensphase  (Gelesen 2287 mal)

hanne seidel

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wohlverhaltensphase
« am: 18. Oktober 2009, 15:30:04 »

hallo, bin gerade in einer 12 jährigen wohlverhaltensphase! mein erster insolvenzverwalter brannte mit dem geld seiner klienten durch. drei jahre lagen meine unterlagen bei ihm auf eis. danach übernahm sie ein zweiter anwalt, der nochmals drei jahre für die bearbeitung brauchte. inzwischen verkürzte man die wohlverhaltensphase auf sechs jahre, ich fiel noch unter die alte regelung, 7 jahre. 2005 wurde ich in die wohlverhaltensphase entlassen, wo bleibt da die gerechtigkeit? ich würde gern eine genossenschafts wohnung anmieten, da ich von einer minimalrente leben muss, das ist mir aber verwehrt durch den schufaeintrag. wie komme ich da raus?
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rookie

  • Gast
Re: wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 06. November 2009, 18:51:52 »

 :gruebel:........Gar nicht....nach der WVP und Erteilung der RSB sind nochmal 3 Jahre abzuwarten. Dann ist die Schufa ( hoffendlich ) wieder sauber...

Wie hoch wäre denn Ihr Genossenschaftsanteil den Sie leisten müssten ?
Interessiert mich mal.

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