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Autor Thema: Wohlverhaltungsphase  (Gelesen 2115 mal)

ndfk78

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Wohlverhaltungsphase
« am: 15. Februar 2012, 14:15:11 »

Hallo,
es geht wegen der Wohlverhaltungsphase mein TH hat erst nach fast 3,5 Jahren an das Amtsgericht beantragt wegen Wohlverhaltungsphase meine fragen sind
- warum hat es solange gedauert obwohl bei manche schon nach halben Jahr in die WVP reinkommen
- warum dauert das alles ca. 3 Monate bis das Amtsgericht mit ein Schreiben die WVP erkundigt.
ich möchte das Lohnsteuererklärung endlich selber mal kassieren.

DAS DAUERT ALLES ZU LANGE BEI ANDEREN EU LÄNDER WIE FRANKREICH DAUERT ALLES NUR 12-24 Monaten
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Insoman

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Re: Wohlverhaltungsphase
« Antwort #1 am: 15. Februar 2012, 18:35:01 »

Zitat
warum hat es solange gedauert
Weiß ich auch nicht..

Zitat
warum dauert das alles ca. 3 Monate bis das Amtsgericht
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam..

Kopf hoch.. es geht voran.. :thumbup:
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Laufbursche

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Re: Wohlverhaltungsphase
« Antwort #2 am: 16. Februar 2012, 14:57:09 »

Das Verfahren insgesamt dauert immer 6 Jahre ab Insolvenzeröffnung. Je länger das laufende Verfahren dauert (3,5 Jahre) desto kürzer ist die eigentlich Wohlverhaltensphase (nur noch 2,5 Jahre).
Für die Lohnsteuererstattung ist das trotzdem ärgerlich...
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