Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tony am 07. September 2008, 15:29:10
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Hallo,
meine Eltern möchten mir ein kleines Haus schenken. Ich habe jetzt aber gelesen, dass eine Schenkung genau so wie eine Erbschaft angesehen wird und die Hälfte abgeführt werden muss. Die Hälfte vom Wert des Hauses übersteigt allerdings meinen Restbetrag (Schulden) über ein vielfaches.
Muss man wirklich die Hälfte abgegen, wenn z. B. der Restbetrag ca. 15000,-- hoch ist und das Haus einen Wert von ca. 100.000,-- Euro hat?
Wird das Haus dann vom Treuhänder gleich eingezogen?
Viele Grüße
Tony
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Die Schenkung der Eltern könnte als vorgezogenes Erbe verstanden werden.
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Hallo,
eine Schenkung verbleibt "normalerweise" zu 100 % beim Schuldner. Aber wie Paps schon sagte, könnte dies als ein vorgezogenes Erbe ansehen, dann wäre es tatsächlich so, dass man 50 % des Wertes an den TH abgeben muss.
Der würde davon die Gläubiger und die Verfahrenskosten bezahlen und einen eventuellen Rest an Sie ausschütten.
Besser wäre es zu warten bis die WVP um ist oder aber, falls dies nicht gewünscht ist, eine Finanzierung auf das Haus aufzunehmen, die Schulden und die Kosten zu begleichen, um dann vorzeitig RSB beantragen.
Ggf. könnte ein Anwalt für Erbrecht dabei helfen, wie man eine Schenkung vollzieht ohne dass es sich dabei um ein vorgezogenes Erbe handelt.
MfG
ThoFa
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Hallo,
erstmal danke für die Antworten.
Würde mir denn eine Bank eine Finanzierung auf das Haus zugestehen, da ich ja noch in der WVP bin?
Viele Grüße
Tony
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Hallo ... ob die Bank kann oder auch nicht kann letztlich doch nur die Bank beantworten :wink:
LG
MissTraut