Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: juergengrisu am 26. Februar 2009, 21:35:09
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Hallo , ich habe eine Frage :
Ich bin in der WVP im 5 Jahr Fertig bin ich am 28.02.10 ... hierzu ich bin schwer krank 100 % Behindert Rentner auf Dauer bekomme Wohngeld bishher 122€ durch die Erhöhung des Wohngeldes 153€ bin weit unter der Pfändungsgrenze muss ich dem TH das melden ???? sind 30€ mehr ... aber wie gesagt unter der Pfändungsgrenze??
was sagt ihr ?? normalerweisse ja ....
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ja und auch dem Gericht.
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ich werd´s melden habe meinen TH schon angerufen ... ist das schlimm wenn der Bescheid schon 4 Wochen alt ist?? ich bleibe ja unter der Pfändungsgrenze...
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4 Wochen dürfte noch OK sein.
Das Wongeld ist jedoch unpfändbar und kann auch nicht mit der Rente zusammengerechnet werden. Da droht also nichs.
§ 54 SGB I
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf ...
2a. Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind
§ 850e ZPO - Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
2a. Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind.
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Hallo:=
Ich habe es dem TH gemeldet und hatte schon Panik das ich was verletzt habe.... Schriftlich und Den WG Bescheid habe ich mit geschickt
Besten Dank für euren Rat
Beste Grüße von Juergengrisu