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Autor Thema: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?  (Gelesen 3637 mal)

HausH

Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« am: 16. März 2013, 17:44:12 »

guten Tag,

seit dem 6.03.2013 bin ich in Wohlverhaltensperiode, mein Inso Verfahren wurde im Oktober 2011 eröffnet. Bisher läuft alles recht gut, ich habe eine feste Anstellung im öffentlichen Dienst und mein AG führt jeden monat einen kleinen Teil meines Einkommens an den Verwalter ab.

Das forum lese ich regelmässig und musste dabei feststellen, ja in der insolvenz kann man sich verschulden. Mit meiner jetzigen Wohnsituation bin ich mehr als unzufrieden und suche eine neue Wohnung, da kam die Frage auf, warum kaufe ich mir nicht eine Eigentumswohnung? Das müsste doch theoretisch gehen, ich bin unbefristet im gehobenen öffentlichen Dienst tätig, die Wohnung wäre doch sowieso die Sicherheit, und Miete muss man ja zahlen. Im Mom. zahl ich 750 € warm.
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #1 am: 16. März 2013, 18:28:07 »

Ich bezweifle zwar, das Sie bei einer Bank den dafür notwendigen Kredit erhalten werden. Aber Versuch macht klug.
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hurts

Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #2 am: 17. März 2013, 16:23:33 »

Bedenken Sie bitte:
Was ist wenn die RSB versagt wird?
Vlt. bekommt ein Gläubiger auch nur Wind von Ihrem Grundbesitzerwerb und wird dadurch angestachelt
die RSB anzufechten.
Ich würde es nicht riskieren.

Mal abgesehen davon dass es fraglich ist ob Sie das Darlehn gewährt wird.
Mit einem anderen Antragssteller ist das sicher theoretisch möglich.
« Letzte Änderung: 18. März 2013, 11:09:08 von hurts »
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WVP seit Mitte 2012.
 

Pferdemetzger

  • Gast
Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #3 am: 17. März 2013, 20:26:06 »

ob ein Gläubiger vom Grundbesitz erfährt oder nicht, ist absolut unrelevant, solange der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt. Wenn also eine Bank mitspielt, ist das in Ordnung.
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kolu2013

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Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #4 am: 03. April 2013, 16:20:34 »

Glaube nicht das eine Bank mitspielt, war bei meinem Bekannten auch so. Kann auch nahc der Inso weiter gehen, Schufa ist doch noch drei Jahre. Einfach warten eben bis die Inso vorbei ist. Man kann ja schauen, das man eine Wohnung bezieht, wo Kauf oder Mietkauf dann möglich ist.
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sinagirl

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Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #5 am: 04. April 2013, 19:15:55 »

Ich glaube auch nicht das da eine Bank mitspielt. Die neuen Schulden sind ja vorprogrammiert! Auch wen Ihr derzeitiger Berufsstatus verlockend klingt, aber Sicherheit gibts nie! Kann auch durch Krankheit ausgelöst werden.
Seien Sie froh wenn Das Verfahren beendet ist und Starten ohne Verbindlichkeiten neu.
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kolu2013

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Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #6 am: 04. April 2013, 23:08:49 »

Lieber HausH

die Banken geben Dir nicht mal einen Vorschuss auf Dein geregeltes Einkommen wie allen anderen, wenn man drei Tage vor Gehalt ein paar Euro braucht. In Deutschland heißt es: 1 cent ist ein Kredit und Kredite dürfen nicht sein in der Inso.
Einen Kredit für einen Wohnungs und Hauskauf wirst hier im Land in der Inso nie bekommen, nie!Auch nicht als Beamter! Mensch 5.Klasse. Von keiner Bank- das dürfen die nicht von Rechts wegen.
Also warten tapfer, bis die Inso vorbei ist. Das müssen wir alle

aber ich gebe Dir einen Tipp- wie Du ohne Schufa und in voller Kenntnis der Insolvenz und dann 3 Jahre noch Schufa an Wohneigentum kommst: google mal: Adminedit: Link nicht erwünscht Rede mal mit denen! Du brauchst zu keiner Bank gehen dann!
Genossenschaft, baut dir jedes Haus, kauft jede Wohnung, die du dir aussuchst ,zahlst einen Genossenschaftsanteil und dann 25 Jahre eine geringe Miete- die als Kaufpreis verrechnet wird, kannst jederzeit Eigentümer werden,denn die Miete ist gleich die Abzahlung dafür dann, Schufa kein Problem.Grüße  
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 11:59:08 von Dauerstress »
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kolu2013

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Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #7 am: 08. April 2013, 15:18:10 »

Lieber HausH,

hier einen vernünftigen Tipp zu geben mit Nennung einer Firma, die keine Schufa einfordert, ist nicht erwünscht. Was man dann daraus macht, wenn man dort mal anruft, ist doch jedem selbst überlassen. Man kann sagen "ja das ist etwas für mich" oder aber auch "nein, lieber nicht" sagen dann. Somit sind hier offenbar alle Deine Fragen beantwortet: Du bekommst keinen Kredit in der Inso. Ich ziehe mich zurück, kein Optimismus im Forum. 
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koelner84

  • Gast
Re: Wohnung kaufen in der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #8 am: 08. April 2013, 15:55:49 »

Das sollte eigentlich in den Haupttread des Tippgebers, aber passt auch hier.
werde es im Haupttrhead nochmals Posten.

Ich selber finde dieses System doch recht Dubios.

Zum einen wird Erklärt es Handel sich um eine Genossenschafft, schön und gut, vertrauensvorsprung. Was aber nichts daran ändert das 10 - 40 Tausend Euro einstand, nur um Teilnehmen zu dürfen schon recht viel sind!

Dann kommt dazu das das Unternehmen, formuliert als Genossenschafft, die Immobilie Kauft, Baut etc. man selber einzieht, ca. 10% vom Kauf Zahlt und den Rest mit "Miete" abzahlt. Soweit so gut.

Dann aber stellt sich heraus das es sich um eine Maklerfirma handelt.
Nichts gegen Maklerfirma an sich, ich war selber Makler, das aber nur am Rande.

Es wird allerdings erklärt das dies Unternehmen sich als Maklerunternehmen melden musste da dies die gesetzlioche Vorgabe ist, wenn man Wohnraum baut/kauft und diesen anderen gegen Zahlung einer 10%igen Anzahlung und monatlicher Miete überlässt, gehört das NICHT zum Maklergewerbe:
Ein Makler vermittelt einen Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag zwichen Eigentümer und Käufer/Pächter/Mieter.
Ein Maklerunternehmen wird niemals selber Eigentümer der Immobilie, weder bei aufnahme der Immobilie in den Bestand, der Vermittlung, weder beim Verkauf, als "Zwichenstation"!!
Ein Makler kan selbstverständlich auch Eigentümer werden, dann allerdings verkauft, -pachtet oder -mietet er es aus seinem eigenen besitz heraus, aggiert hierbei NICHT als Makler und die Immobilie zählt zum Anlagevermögen des Unternehmens.
Ein Makler aggiert allerdings nur dann als Makler wenn die betreffende Immobillie nicht ins Anlagevermögen fällt, ergo er nie Eigentümer war/ist.

Was hier geschieht ist:
Die Firma wird Eigentümer/Miteigentümer einer Immobilie, sprich diese fällt zu einem gewissen Teil (anteilig oder voll) in das Anlagevermögen, das Unternehmen tritt hierbei NICHT mehr als Makler auf! Die Immobilie wird dem hoffenden Eigentümer in Spee zu Wohn, aber auch zu weitervermietungs Zwecken überlassen.
Man ist vielmehr ein Genossenschafftsmitglied, mit Wohn- und Nutzrecht, wesen Anteil an den Kosten der Immobilie in Form von Anteilen begründet ist und durch die Monatliche Mietzahlung inkludierte Kostenzahlung.
Das Unternehmen aggiert hierbei schlichtweg als Genossenschaft, was den Mitglied zum Wohn- und Nutzungsrecht eine Kaufoption in aussicht stellt.
Das Problem ist nur: Um als Genossenschafft aggieren zu dürfen bedarf es aber die Vorraussetzungen und Eintragung in das Genossenschaftsregister.

Ich habe dies nicht nachgeprüft aber nach Angaben hier ist dies nicht der fall, es liegt keine Genossenschaft nach Genossenschafftsrecht mit Eintragung im Genossenschafftsregister vor sondern es handelt sich um einen Makler mit Genehmigung nach 34c Gewerbeordnung!

Mietkauf heist nicht das man die Kosten der Sache trägt und "nur" ein Vorkaufsrecht/ eine Kaufoption erhält mit deren Wahrnehmung die gezahlten Gelder, bis auf den Einstand, verrechnet wird.
Mietkauf heist: Man schliest einen Kaufvertrag ab, von vornerein! Nach bezahlung der vorher festgelegten Summe und ablauf der vereinbarten Zahlzeit übergeht die Sache sofort ohne weitere Kaufaktivität (wahrnehmung eines Vorkaufsrecht/ einer Kaufoption) in das Vermögen und den Besitz des Mietkäufers über. Dabei werden die Zahlungen von Anfang bis zum ende in voller Höhe berücksichtigt! Keine Zahlung bleibt außenvor.


Ohne weiterer Recherche, die sich wie ich finde durch eigene Angaben des Tippgeber erübrigt ziehe ich folgendes Fatzit:

Dieses Maklerunternehmen nach §34c Gewerbeordnung (Vermittlung und Nachweis von Möglichkeit zum Vertrag) fiermiert hier als Genossenschaffts ähnliche konstellation.
Es findet keine rechtliche Makler Tätigkeit statt, was nach Gewerbeordnung untersagt ist, da ein gewisser Mindestanteil der Einnahmen aus der angemeldetet Tätigkeit erwirtschafftet werden muss.
Vielmehr erwirbt das Unternehmen unter den Augenschein einer Genossenschafft und der Genehmigung / Gewerbeanmeldung als Makler das Eigentum, zu ganzen oder zu anteilen an der Immobilie womit diese in das Anlagevermögen des Unternehmens übergeht.
Der vermeintliche Mietkäufer erhält einen Anteil, in Form von Scheinen an dem Unternehmen/den Immobilienprojekt. Er zahlt einen, so deklarierten Mietkaufsatz der in wahrheit aber keiner ist da es sich um ein Mietverhältniss mit Vorkaufsrecht/Kaufoption handelt, wobei Betrag X von den Zahlungen vom Unternehmen verbraten und beim späteren Kaufvorgang nicht berücksichtigt wird.

Ich würde jeden raten die Finger davon zu lassen.
Ich finde es sehr fragwürdig ob man überhaupt je Eigentümer würde ferne ob man die Immobilie überhaupt je zu Gesicht bekommt.
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 15:57:41 von koelner84 »
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