Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tino am 02. Oktober 2007, 12:09:29
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Hallo und guten Tag
Ich befinde mich in der WVP. Nun mein Anliegen. Ich arbeite momentan Nähe Hamburg. Ich fahre am Montag zur Arbeit 200km hin und Freitag wieder 200 km zurück. Also in der Woche 400km. Weiter fahre ich von meiner zweit Wohnung täglich 32 km.
Kann ich die km oder die Kosten für die zweite Wohnung absetzten bzw den Pfändungsbetrag rauf setzten lassen?
Ich bin für eine Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
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es gibt evtl. die Möglichkeit, diese berufsbedingten Mehrkosten über § 850f ZPO anrechnen zu lassen. Da müsste man den Antrag gut vorbereiten und alle Kosten nachweisen können. Hilfereich könnte auch eine Bedarfsberechnung nach dem SGB II sein.
MfG
Feuerwald