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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wohnungswechsel  (Gelesen 3432 mal)

Archimedes

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Wohnungswechsel
« am: 14. August 2011, 18:55:19 »

Hallo

habe mal wieder eine Frage:
Wie ihr ja wisst, ist meine Mutter in der Wohlverhaltensphase. Sie würde jetzt gerne umziehen, zurück zu ihren Kindern, weil sie sich alleine fühlt. Jetzt meine Frage:
Wenn sie jetzt in eine billigere Wohnung ziehen würde, muss sie dann die Differenz zur "alten" Wohnung wieder abgeben oder darf sie es behalten?
und dann noch eine Frage: Wenn der Stromanbieter über den neuen Vermieter läuft (ist noch einer von der alten Sorte: er macht die Abrechnung selbst und liest jede Wohnung einzeln ab und errechnet dann den Strom), und meine Mutter ihm monatlich das Geld für den Strom gibt und Ende des Jahres kommt dann die Abrechnung und meine Mutter würde was rausbekommen - muss sie dem Vermieter dann offenbaren, dass sie in der Involvenz ist und muss sie diesen Überschuss wieder an die TH zurückgeben?
und noch eine Frage: wenn sie ihr Auto günstiger versichern kann, muss sie wieder die Differenz an die TH bezahlen?
Ich meine es halt so, man versucht, Geld zu sparen, weil man eh schon am Limit lebt, muss man dann die Differenzen abgeben oder darf man es behalten - ohne dass es sich negativ auf die ganze Insolvenzsache auswirkt? Will ja keine Fehler machen. Neu berechnet wurde ihre "Sache" sowieso erst vor kurzem, weil sie Rentenerhöhung von lächerlichen "5 Euro" pro Monat hatte.
Bitte helft mir

gruß Archimedes
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Feuerwald

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #1 am: 14. August 2011, 19:23:11 »

Wenn sie jetzt in eine billigere Wohnung ziehen würde, muss sie dann die Differenz zur "alten" Wohnung wieder abgeben oder darf sie es behalten?

-> Die Miethöhe spielt pfändungs- und insolvenzrechtlich überhaupt keine Rolle



und muss sie diesen Überschuss wieder an die TH zurückgeben?

-> In der Wohlverhaltensphase, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, muss nichts mehr an den TH abgeführt werden, außer dem, was von der "Lohn"Abtretung erfasst ist, mal abgesehen von einer Erbschat, die zur Hälfte abzuführen wäre.
 

und noch eine Frage: wenn sie ihr Auto günstiger versichern kann, muss sie wieder die Differenz an die TH bezahlen?

-> Nein.


Ich meine es halt so, man versucht, Geld zu sparen, weil man eh schon am Limit lebt, muss man dann die Differenzen abgeben

-> Wie kommen Sie denn nur auf solche Gedanken? Es gibt eine Rente, die abgepfändet werden kann (Abtretung des Treuhänders). Das sonstige Leben geht den TH nichts an.

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IchWarsNicht

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #2 am: 14. August 2011, 22:11:44 »

Nur son Hinweis: Deine Mutter und vor allem Ihr "neuer" Vermieter machen sich strafbar: Der Vermieter darf deiner Mutter keinen Strom "verkaufen"... Nur das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist berechtigt, Strom für eine angemietete Wohnung in Rechnung zu stellen. Anders ist die Regelung bei den Hausstromabrechnungen. Hier ist jedoch der Zählerinhaber/ Rechnungsempfänger der Eigentümer und dieser darf diese Kosten auf seine Mieter umlegen.

Also sollte sich deine Mutter schnellstens überlegen, den Strom selber anzumelden..der Vermieter hat da keine Chance!! Macht sie es nicht, kann auch sie erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
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Insoman

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #3 am: 15. August 2011, 11:01:54 »

@IchWarsNicht
Zitat
Nur son Hinweis: Deine Mutter und vor allem Ihr "neuer" Vermieter machen sich strafbar

Wie bitte?
Strafbar macht die alte Dame sich mit Sicherheit nicht!
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

IchWarsNicht

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #4 am: 15. August 2011, 12:08:37 »

Lese mal die entsprechenden Stromlieferverträge durch. Als erstes hat der Vermieter ein gewaltiges Problem da er nicht als Zwischenhändler fungieren darf. Wenn der "illegale" Handel im Wissen des Stromschuldners stattfindet und dieser wissentlich handelt hat der " Kunde" ein genauso großes Problem...glaub mir, ich arbeite seit 20 Jahren bei einem Stromanbieter aus meiner Region. Wir haben Tagtäglich solche Fälle und fast alle werden zur Anzeige gebracht und enden mit entsprechender Schadensersatzforderung...an beide Parteien. ob sich das in ner inso so gut macht ist doch sehr fraglich. Die Mutter sollte sich besser auf soetwas garnicht einlassen und den Stromzähler selber anmelden. Wenn dieser durch den Vermieter "blockiert" ist, kümmert sich der Energieversorger um ein Klärung und die mutter ist auf der sicheren Seite.
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Archimedes

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #5 am: 16. August 2011, 20:27:37 »

Hallo,

bevor es hier zu Streitigkeiten kommt, ich hatte mich mit dem Strom falsch ausgedrückt. Es handelt sich um eine Hausstromabrechnung. Der Rechnungsempfänger ist der Eigentümer/Vermieter und legt die Kosten auf die Mietparteien um.
Also zählt es auch hier, das dass den TH nichts angeht, falls der Strom in der neuen Wohnung billiger ist als in der alten?

Vielen lieben Dank für Eure Beiträge, habt mir mal wieder toll geholfen!!!

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tomwr

Re: Wohnungswechsel
« Antwort #6 am: 17. August 2011, 01:20:18 »

Lese mal die entsprechenden Stromlieferverträge durch. Als erstes hat der Vermieter ein gewaltiges Problem da er nicht als Zwischenhändler fungieren darf.
Wieso soll der Vermieter das nicht dürfen ? Natürlich kann man pauschal ein Zimmer inklusive Strom mieten, z.B. in einer WG. ? Die würden sich ja alle strafbar machen, auch die die ein Zimmer untervermieten, Pensionen, Hotels usw. Und was meinst Du wie das auf Campingplätzen läuft ? Meinst Du da kommt immer einer vom Energieversorger dabei um die Camper täglich abzukassieren wenn die wieder abreisen ?

Früher gabs mal die AVBEltV, auch da war es nicht wirklich verboten.

Zitat
AVBEltV § 22 Verwendung der Elektrizität

(1) Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des Kunden zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Elektrizitätsversorgungsunternehmens zulässig. Diese muß erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.

Mittlerweile gilt diese Uraltregelung nicht mehr.
Mit der StromGVV gibt es diese Regelung seit 2007 mittlerweile meines Wissen nicht mehr, auch wenn es Energieversorger noch in ihre AGBs schreiben. Mit einem Verstoss gegen die AGBs macht man sich aber nicht strafbar im Sinne des StGB.

Und für die Industriekunden sind entsprechende Vereinbarungen über eine Untersagung des Weiterverkaufs sowieso vom Bundeskartellamt als unzulässig festgestellt worden.

http://www.stromvergleich.de/stromnachrichten/1923-strom-und-gasliefervertraege-fuer-industrie-gelockert-8-7-2010

Sag Deinem Arbeitgeber, der soll sich da mal ein bischen locker machen.  
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IchWarsNicht

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #7 am: 17. August 2011, 01:36:31 »

..unter deinem Nick steht:"weiß was" warum steht das da? weiß alles besser und hat keine Ahnung wäre angebrachter. Wer lesen kann ist klar im Vorteil..und wer das gelesene auch noch versteht ist richtig gut!
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Dauerstress

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #8 am: 17. August 2011, 10:44:13 »

..unter deinem Nick steht:"weiß was" warum steht das da? weiß alles besser und hat keine Ahnung wäre angebrachter. Wer lesen kann ist klar im Vorteil..und wer das gelesene auch noch versteht ist richtig gut!
Nana, keien bösen Worte hier  :nono:
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IchWarsNicht

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #9 am: 17. August 2011, 10:46:59 »

entschuldigung Dauerstress...aber wenn der ständig alles besser wissen will und absolut keine ahnung hat und sich hinter §§ versteckt die in keinem zusammenhang mit dem tatsächlichen sachverhalt stehen muss man mal was lauter werden
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Fallera

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Re: Wohnungswechsel
« Antwort #10 am: 17. August 2011, 12:59:23 »

entschuldigung Dauerstress...aber wenn der ständig alles besser wissen will und absolut keine ahnung hat und sich hinter §§ versteckt die in keinem zusammenhang mit dem tatsächlichen sachverhalt stehen muss man mal was lauter werden


Lauter werden ja, jedoch pflegen wir hier einen respektvollen Umgangston auch bei kontroversen Diskussionen!

Na dann versuchen Sie doch mal die Argumente von Tomwr mti entsprechenden Gegenargumenten zu entkräften. Bereichern Sie uns alle mit Ihrem Fachwissen!
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