Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ich1976 am 22. Juli 2009, 12:34:19
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hallo, ich habe die möglichkeit in die eigentumswohnung meines vaters zu ziehen, und würde dort nur die betriebskosten bezahlen.
ich liege aber über der pfändungsfreigrenze und möchte gerne wissen,
ob sich mein betrag erhöht den ich zuzahlen habe.
bzw. ob die miete dort angerechnet wird.
danke
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solange Sie für das "Wohnen" keine Hausmeistertätigkeit erbringen, ist nichts an- oder abzurechnen. Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO ist völlig unabhängig von irgendeiner Miete und deren Höhe.